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Gebäudeversicherung Gewerbe

Wählen Sie den besten Schutz für Ihr Betriebsgebäude

Bürogebäude, Produktionsstätten oder Lagerhallen gehören zu der wichtigsten Ausstattung eines Gewerbes. Diese Gebäude stellen mitunter die größten Sachwerte dar. Kommt es dort zu schweren Schäden, sind  oft nicht nur wichtige Arbeitsabläufe betroffen. Vielmehr können die Folgekosten eines Schadens, der zum Beispiel durch Naturgewalten entstand, sehr hoch ausfallen. 

Eine Gebäudeversicherung Gewerbe ist für Unternehmen genauso wichtig wie eine Wohngebäudeversicherung im privaten Bereich. Sofern Sie als Unternehmer Eigentümer Ihrer Betriebsgebäude sind, ist die Absicherung mit einer Betriebsgebäudeversicherung essenziell. 

Grundsätzlich kann mit der Betriebsgebäudeversicherung nicht nur die Immobilie selbst versichert werden, sondern auch alle festen Einbauten, wie zum Beispiel festverlegte Fußböden, Heizungen oder Klimaanlagen, sanitäre Anlagen sowie stationäre Maschinen oder Elektroanlagen.

Bei der Auswahl eines geeigneten Vertrages sollten Sie mit ihrem Versicherungsmakler genau definieren, welche Bausteine die Versicherung enthalten muss und wie hoch die Versicherungssumme ist.

Besser versichert bei Sachgefahren: Ihre Vorteile mit den appel insurance brokers

Beim Abschluss von Versicherungen gibt es viele Besonderheiten, auf die Sie achten sollten. Bei den üblichen Versicherungslösungen können Ihnen im Schadenfall sehr böse Überraschungen drohen.

Daher haben wir über unsere Maklergenossenschaft VEMA mit vielen Versicherungsunternehmen Sondervereinbarungen getroffen, damit diese unerwarteten Probleme von Beginn an ausgeschlossen oder wenigstens gemildert sind.

Betriebsgebäudeversicherung

Haben Sie Fragen zum Thema Betriebsgebäudeversicherung ?
Dann kontaktieren Sie uns gerne.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Einige Situationen und Schadenfälle, die in den üblichen Verträgen nicht befriedigend gelöst sind, haben wir hier für Sie zusammengefasst:

Nichteinhalten gesetzlicher, behördlicher oder vereinbarter Sicherheitsvorschriften

Hand aufs Herz: Kennen Sie die Vorgaben der Garagenverordnung oder die Pflichten zur elektrotechnischen Revision und halten sich daran? Ihre DGUV U3-Prüfungen finden regelmäßig statt? Oder allgemein gefragt: Können Sie sicher sein, dass Sie und Ihre Mitarbeiter stets und ausnahmslos alle gesetzlichen oder behördlichen Regeln zu 100 Prozent umsetzen (können)?

Genau diese Fragen können im Schadenfall relevant sein – mit negativen Folgen. Werden Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten, kann dies zu empfindlichen Kürzungen bei Ihrer Entschädigung führen. Im schlimmsten Fall beziehungsweise je nach Schwere des Verschuldens könnte Ihnen sogar die Schadenregulierung ganz verweigert werden und Sie müssten alle Schäden selbst begleichen.

Unterversicherung

Der Wert vorhandener Betriebseinrichtung wird bei Abschluss einer Inhaltsversicherung oft nur geschätzt. Bei der Versicherung von Immobilien werden häufig die Daten und Wertangaben des Vorvertrages schlicht übernommen. Bei wertsteigernden Maßnahmen, wie Neuanschaffungen, bauliche Erweiterungen oder Modernisierungen, wird zumeist vergessen, diese dem Makler oder dem Versicherer mitzuteilen.

Die Folge: der tatsächlich existierende Wert übersteigt deutlich denjenigen, der im Versicherungsvertrag ursprünglich festgelegt wurde. Tritt ein Schaden ein, wird aber nur das erstattet, was im Vertrag niedergelegt ist. Je größer der Schaden ausfällt, desto gravierender oder sogar existenzbedrohender kann der Betrag sein, den Sie selbst aufbringen müssen.

Kosten für Gutachter und Sachverständige

Sachverständige und Gutachter werden von Versicherern dann zurate gezogen, wenn der eingetretene Schaden immens ist oder die Schadenursache genauer ermittelt werden soll. Nicht selten kommen die beauftragten Sachverständigen jedoch zu ganz anderen Einschätzungen als die Kunden, wenn es um die Frage geht, welche Entschädigungssumme angemessen ist.

Wenn Sie eine zweite Meinung eines anderen Sachverständigen einholen wollen, um nicht Teile des Schadens selbst zu tragen, müssen Sie die Kosten hierfür selbst aufbringen.

Neuwert und Zeitwert

Bei einer Inhaltsversicherung erhalten Sie im Schadenfall eigentlich ausreichend Geld, um alles Zerstörte neu anschaffen zu können. Deshalb wurde der Neuwert ja auch in die Vertragsdaten übernommen.

Liegt der Zeitwert jedoch unter 40 Prozent des Neuwertes wird es schwierig. Denn unterhalb dieser Grenze wird dann auch nur noch der Zeitwert erstattet. Für eine Neuanschaffung reicht diese Erstattung natürlich in der Regel nicht mehr aus.

Nicht vorhandene oder angewandte Sicherungsmaßnahmen

Für bestimmte Branchen oder ab einer gewissen Höhe der Versicherungssumme werden konkrete Sicherungsmaßnahmen im Vertrag vereinbart. Oft geht es dabei um Alarmanlagen oder Brandschutzmaßnahmen. Aber auch Einfaches, wie die Mindestlänge eines Schließriegels oder bündige Türschlösser udgl., können unter den Oberbegriff der Sicherungen fallen.

Sind im Vertrag benannte Sicherungen tatsächlich gar nicht vorhanden, funktionieren nicht oder wurde vergessen, diese aktiv zu schalten, wird der Versicherer die Entschädigungsleistung drastisch kürzen oder im schlimmsten Fall sogar gar nicht zahlen.

Was sind "Versicherte Sachen"?

Beim Abschluss einer Sachversicherung sollte zwischen Kunde und Versicherer Einigkeit darüber bestehen, was überhaupt versichert ist. Allerdings kommt es hier leider oft zu sehr unterschiedlichen Einschätzungen, was beide Parteien vertraglich vereinbart haben.

Ein Beispiel: Ein Elektro-Großhändler kann auf einer Messe günstig einen Container mit Christbaumschmuck erwerben, den er in der Weihnachtssaison als Ergänzung zu seinen Lichterketten verkaufen will. Dann wird in sein Lager eingebrochen und die Diebe legen Feuer, um ihre Spuren zu verwischen. Bei der Regulierung der Schäden weigert sich der Versicherer den zerstörten Christbaumschmuck zu ersetzen, da die neue Warengruppe im Vorfeld nicht beim Versicherer gemeldet wurde.

Obliegenheiten und Gefahrenerhöhung

Zu den Dingen, die in einem Versicherungsvertrag festgelegt sind, gehören auch die sogenannten Obliegenheiten des Versicherungsnehmers. Gemeint sind damit in der Regel die Rechte und Pflichten, die der Kunde vor und bei Eintritt des Schadensfalls zu erfüllen hat. Allerdings ist es für viele nicht deutlich erkennbar, dass sie eventuell gegen die Obliegenheiten verstoßen. Im schlimmsten Fall kann es zu deutlichen Einbußen bei der Erstattung führen.

Gefahrenerhöhungen sind dem Versicherer anzuzeigen. Betrifft dies das eigene Unternehmen, sind diese meist gut erkennbar und können benannt werden. Allerdings können Sie von Gefahrenerhöhungen betroffen sein, ohne es zu realisieren. Siedeln sich zum Beispiel neue Betriebsarten wie Chemie-Unternehmen oder Deponien in Ihrer Nachbarschaft an, kann sich das auch negativ auf die Schadenregulierung auswirken – mit empfindlichen Leistungskürzungen bei Nichtmeldung an den Versicherer.

Kürzung der Versicherungsleistung bei grober Fahrlässigkeit

Ein vergessenes, gekipptes Fenster, das dem Dieb einen einfachen Zugang zum Betrieb ermöglicht reicht schon aus, damit grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Wird die nötige Sorgfalt (aus welchen Gründen auch immer) vernachlässigt, kann das zu einer kürzen der Entschädigung führen. Vor allem bei großen Schäden prüfen Versicherer genau welcher Schweregrad des (Mit-)Verschuldens seitens des Versicherten vorliegt.

Sind Sie eventuell auch von den beschriebenen Fällen betroffen? Für Sie kann es um das Zahlen von einigen tausend Euros gehen, im schlimmsten Fall müssen Sie einen Schaden komplett allein tragen.

Wir wollen Ihren Schutz verbessern, denn Versicherungen sollen ihren Zweck erfüllen und dies möglichst gut. Sprechen Sie uns gerne an. Gemeinsam überprüfen wir, ob etwaige Lücken bestehen und zeigen Ihnen, welche Lösungen wir Ihnen ermöglichen können.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Wie wird die Versicherungssumme einer Gebäudeversicherung für Gewerbe ermittelt?

Die Versicherungssumme entspricht zumeist dem Neuwert des Gebäudes. Dieser kann mithilfe eines Gutachtens oder einer Wertermittlung bestimmt werden.

Bei der Festlegung des Gebäudeversicherungswertes rechnen die Versicherer mit einem fiktiven Rechenwert, dem Wert 1914. Dieser ist die einheitliche Basis für die Ermittlung der Versicherungssumme sowie der Versicherungsprämie. Zur Berechnung des 1914er Wertes werden bestimmte Kriterien geprüft. Unter anderem

  • die Gebäudeart, zum Beispiel Funktionsgebäude auf Betriebsgelände, Bürogebäude, kombiniertes Wohn- und Geschäftshaus,
  • der Gebäudeausbau, unter anderem Geschossanzahl, bestehende Unterkellerung, Ausbau des Dachgeschosses,
  • die Gebäudeausstattung, also beispielsweise die Qualität von Fassaden, Außenwänden, tragenden Elementen, Fenster, Türen, Dach, Fußböden etc.

Wie genau die Berechnung des Gebäudewertes mit 1914 erfolgt, erfahren Sie hier.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Was deckt die Betriebsgebäudeversicherung ab?

Versichert sind Schäden bis hin zur vollständigen Zerstörung des Gebäudes bzw. einzelner Gebäudeteile, sofern diese explizit in die Versicherung aufgenommen wurden. Ersetzt wird der ortsübliche Neuwert des Gebäudes oder die Wiederherstellungskosten für die beschädigten oder vollständig zerstörten Teile des Gebäudes. Es kann auch der Ausgleich bei einem Mietausfall versichert werden.

Wir haben einige Beispiele aus der Praxis zusammengestellt, damit die versicherbaren Schäden ein wenig konkreter werden.

Brand nach Kurzschluss

Ein Kurzschluss im Schaltkasten verursachte am Neujahrstag einen Brand im Holzlager einer Schreinerei. Nur das schnelle Eingreifen des Besitzers konnte Schlimmeres verhindern. Durch Verrußung und das Verschmoren der Elektroleitungen entstand ein erheblicher Sachschaden sowie ein hoher Aufwand bei den Aufräumarbeiten. Die Schadenhöhe lag bei 35.000 Euro.

Wasserschaden durch Neubau

Eine neue Lagerhalle wurde auf dem Nachbargrundstück erbaut, wodurch sich die baulichen Gegebenheiten veränderten. Die so geänderte Bodenbeschaffenheit führte zu einer Sammlung großer Wassermassen bei schwerem Niederschlag. Das Wasser floss plötzlich in die Montagehalle einer Spenglerei und beschädigte unter anderem die Heizungsanlage. Zehn Tage dauerten die Aufräumarbeiten und die Reparatur der Heizungsanlage. Der Sachschaden wurde auf circa 18.000 Euro geschätzt.

Wasserschaden nach Auszug entdeckt

Eine lecke Dichtung eines Wannenablaufs sorgte über Jahre dafür, dass Schmutzwasser in die Holzbalkendecke eines darunter liegenden Büros lief. Die Mitarbeiter nahmen über einen längeren Zeitraum einen unangenehmen Geruch wahr, konnten die Ursache dafür jedoch nicht finden. Erst bei Auszug des Mieters im Stockwerk oberhalb des Büros wurden Aufwerfungen im Fliesenboden entdeckt. In der Folge mussten die Holzbalkendecke und der darüberliegende Fußboden komplett ausgetauscht werden. Der Schaden belief sich auf ca. 32.000 Euro.

Sturm und Hagel

Nach einem Sturm, der von einem heftigen Hagelschauer begleitet wurde, stellte der Inhaber einer Speditionshalle fest, dass die Überdachung einer Warenannahmestelle aus der Mauerverankerung gerissen war und die Fassade massive Löcher durch den Hageleinschlag aufwies. Die folgenden Reparaturen waren sehr aufwändig. Der Schaden wurde auf etwa 15.000 Euro geschätzt.

Überschwemmung und Rückstau

Ein sehr heftiger Regenfall sorgte dafür, dass die Kanalisation in der Umgebung eines Bürogebäudes die Wassermassen nicht mehr bewältigen konnte. Durch den so eintretenden Rückstau wurden die Archivräumer im Keller und Teile des Erdgeschosses überflutet. Die Holzböden im Erdgeschoss waren durch den Wassereintritt schwer beschädigt. Der Aufwand für die Wiederherstellung war groß. Die Kosten für Auspumpen, Reinigung, Trockenlegen und Reparaturen lagen in diesem Fall bei 56.000 Euro.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Welche Schäden sind nicht versichert?

Je nach Police existieren für diese Sachgewerbeversicherung eine Reihe von Ausschlüssen. Versichert ist grundsätzlich nur das, was im Vertrag benannt ist. Je nach Tarif werden häufig die folgenden Schäden oder Gefahren aus der Betriebsgebäudeversicherung ausgeschlossen:

  • Schäden durch Nichteinhaltung der Gesetze und Sicherheitsvorschriften
  • Schäden, die durch Vorsatz entstanden sind
  • Schäden durch Schimmel, Schwamm oder Plansch- und Reinigungswasser
  • Schäden durch Regen, Schnee und Hagel, die durch nicht richtig verschlossene Fenster und Türen entstanden sind
  • Schäden durch eine fehlerhafte Konstruktion, Baumängel oder mangelnde Instandhaltung der Bausubstanz

Warum wird die gewerbliche Gebäudeversicherung teurer?
Lesen Sie dazu folgenden Artikel.

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