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Betriebshaftpflichtversicherung – Schutz für Ihr Unternehmen

Warum die Betriebshaftpflichtversicherung unverzichtbar ist

Für Unternehmer, Freiberufler und Gewerbetreibende ist diese Versicherung ein Muss. Schneller als man denkt, kommt es zu Situationen, in denen Schadenersatz gefordert wird.

Kommen Personen durch Ihre betriebliche Tätigkeit, auf Ihrem Betriebsgelände oder durch Ihre Produkte zu Schaden, steht Ihr Unternehmen in der Haftung und ist gesetzlich verpflichtet den Schaden zu regulieren. Die geltend gemachten Schadensersatzansprüche können schlimmstenfalls existenzbedrohend sein. Daher gehört die Betriebshaftpflichtversicherung zur Grundausstattung eines jeden Betriebs.

Sachschäden, Personenschäden, Vermögensschäden und Umweltschäden können abgesichert werden. Der Versicherungsschutz wird jedoch je nach Berufsgruppe und Branche genau auf Ihre Situation angepasst. Die Versicherung überprüft die gestellten Forderungen, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder reguliert berechtigte Ansprüche gemäß Gesetz und Versicherungsbedingungen.

In der Haftpflicht gilt der Grundsatz: Versichert ist, was im Versicherungsvertrag benannt wurde. Kommt es zu einer Änderung oder Erweiterung der unternehmerischen Tätigkeit, weil sich zum Beispiel Arbeitsabläufe ändern oder neue Maschinen eingesetzt werden, muss dies dem Versicherer angezeigt werden. Unterbleibt die Meldung an den Versicherer, kann es zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen. Daher sollten die der Vereinbarung zugrundeliegenden Daten regelmäßig von Ihnen mit uns überprüft werden.

Firmen und Freiberufler

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Dann kontaktieren Sie uns gerne.

Was deckt die Betriebshaftpflichtversicherung ab?

Damit die Schäden, die durch die Betriebshaftpflicht abgedeckt werden, nicht ganz abstrakt bleiben haben wir eine Auswahl aus unserer Praxis für Sie zusammengestellt.

Unachtsamkeit

Einem wartenden Kunden soll Tee serviert werden. Die Mitarbeiterin stolpert und der heiße Tasseninhalt fällt auf den Schoß des Wartenden. Die Folge sind Verbrühungen beim Kunden und verschmutzte Kleidung. Die Krankenversicherung des Kunden nimmt die Firma wegen Heilbehandlungskosten in Regress. Zudem fordert der Kunde Schmerzensgeld und die Erstattung der Reinigungskosten.

Beim Entladen

Ein Elektronikmarkt erhält eine Lieferung mit Geräten, die auf dem Parkplatz von einem Auszubildenden entladen werden. Er stapelt die Boxen zunächst neben dem Transporter. Aber der Kistenstapel ist instabil und fällt auf einen benachbart geparkten PKW. Kotflügel und Motorhaube haben eine Delle, die Windschutzscheibe hat nach dem Aufprall einen Riss.

Vergesslichkeit

Der letzte Mitarbeiter im Büro vergisst die alte Kaffeemaschine auszuschalten. Der Kaffeerest in der Kanne ist schnell verdunstet, Wärme breitet sich aus, Plastik schmort, es kommt zum Brand. Von der Küche kommend breitet sich das Feuer in die Büroräume aus, bevor die Feuerwehr löschen kann. Die gemieteten Büroräume und die Hausfassade sind schwer beschädigt. Das Löschwasser dringt in das Stockwerk des Mieters darunter, der Rauch schädigt die Räume des Nachbars der oberen Etagen. Alle fordern die Erstattung des jeweiligen Schadens.

Verkehrssicherungspflicht

Am frühen Morgen besucht eine ältere Dame ein Geschäft. Gerade erst wurde der Marmorboden gewischt, ist feucht und spiegelglatt. Die Frau stürzt und zieht sich eine Oberschenkelhalsfraktur zu. Die Kosten der langwierigen Krankenhaus- und Reha-Behandlungen trägt – aufgrund einer dauerhaften Schädigung – die Versicherung.

Kurze Besorgungstour

Die Belegschaft eines kleinen Büros wechselt sich bei den morgens täglich anfallenden Besorgungen ab. Mit dem Firmenfahrrad geht es zur Post, zum Frühstück holen und zum Schreibwarenladen. Bei einer dieser Touren übersieht die Mitarbeiterin ein heranfahrendes Fahrzeug. Es weicht aus und rammt eine Ampel. Auto und Ampel werden schwer beschädigt, die Kommune und der betroffene Pkw-Fahrer fordern Schadenersatz.

Betriebshaftpflicht

Welche Berufs- und Branchenlösungen gibt es?

Die Schadensersatzpflicht ist gesetzlich klar geregelt. Die wichtigste Haftungsgrundlage ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 823) beschrieben: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ Dieses und weitere Gesetze regeln die Verpflichtung zu Haftung und Schadenersatz.

Jeder Betrieb, jedes Unternehmen, jede Branche hat seine Besonderheiten und benötigt unterschiedlichen Versicherungsschutz. Die Policen der Betriebshaftpflichtversicherung bestehen daher aus verschiedenen Bausteinen, deren Deckungserweiterungen und Zusatzklauseln frei kombinierbar sind – so bekommt jeder den Versicherungsschutz, der dem individuellen Bedarf entspricht.

Gewerbetreibende

Als Unternehmen oder Dienstleister können Sie Ihren Betrieb und Ihre Mitarbeiter mit einer Betriebs- oder Produkthaftpflicht schützen. Viele Versicherer bieten individuelle Branchenlösungen, die auf die Arbeits- oder Produktionsgegebenheiten abgestellt werden.

Freiberufler

Freiberuflich Tätige haften im Schadensfall persönlich, was zur Folge hat, dass im Falle einer Regulierung nicht nur das betriebliche, sondern auch das Privatvermögen betroffen sein kann. Mit der Betriebshaftpflichtversicherung oder einer Vermögensschadenhaftpflicht können solche existenzbedrohenden Folgen abgesichert werden.

Bauhaupt- und Baunebengewerbe

Handwerker und Bauunternehmer wissen, auf einer Baustelle kann viel passieren: eine Wand senkt sich, Leitungen werden falsch verlegt oder ein Gerüst kippt um. Für diese Fälle ist die Bauhaftpflichtversicherung konzipiert, die die finanziellen Folgen der branchentypischen Risiken auffängt.

Als Unternehmen sind sie verpflichtet für Schäden Dritten gegenüber aufzukommen, die durch ihre Tätigkeit, die Mitarbeiter oder Subunternehmer verursacht werden. Im Baubereich können je nach Ursache etwaige Schadenersatzforderungen schnell in die Millionen gehen.

Die branchenspezifische Betriebshaftpflicht versichert grundsätzlich Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Viele Versicherer bieten zudem Erweiterungen wie eine Umwelthaftpflicht, die Absicherung bei Beschädigung oder Verlust von Maschinen und Werkzeug oder Versicherungsschutz der Betriebsstätten.

IT, EDV und Telekommunikation

Mit zunehmender Digitalisierung und den Anforderungen, die damit in Bezug auf die IT-Architektur oder Hard- und Software einher gehen, steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass es zu Schadenfällen kommen kann. Wird falsch beraten, installiert oder ein mangelhaftes Produkt verkauft, kann der Schaden, der geltend gemacht wird immens sein.

Mit einer Vermögensschadenhaftpflicht können Schäden versichert werden, die keine Personen- oder Sachschäden sind. Je nach Ausrichtung und Leistungsspektrum des Unternehmens werden die Deckungssummen individuell festgelegt. Diese betragen je nach Berufsgruppe und Rechtsform des Unternehmens aber zumeist mindestens 250.000 Euro je Versicherungsfall. Die Versicherung unterstützt zudem, wenn es gilt unberechtigte Ansprüche und Kosten, zum Beispiel im Rahmen eines Gerichtsverfahrens, abzuwehren.

Für Schäden, die auf einem Betriebsgelände, in Immobilien oder Büroräumen des Unternehmens geschehen, ist die Betriebshaftpflichtversicherung wichtig. Bei Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht, bei Unachtsamkeit oder Vergesslichkeit unterstützt diese Versicherung

Kultur, Unterhaltung, Veranstaltungen

In der Kultur- und Veranstaltungsbranche ist immer Bewegung. Die Zahl Outdoorveranstaltungen wie Theaterfestivals oder Musikfestivals hat in den letzten Jahren einen deutlichen Zuwachs verzeichnet. Mit den Veranstaltungen, die die Kultur vor Ort bringen, steigt aber auch das Risiko für Schäden. Denn schnell passieren beim Auf- und Abbau Missgeschicke oder Unfälle durch unsachgemäße Montage.

Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt diese Schäden ab und schützt vor den finanziellen Folgen, die daraus entstehen können. Inzwischen gibt es eine Vielzahl von Deckungsbausteinen, so dass die Versicherungslösung individuell auf den Betrieb abgestimmt werden kann.

Wichtig zu wissen: werden vom Veranstalter Freelancer beschäftigt, sollte diese über eine eigene entsprechende Versicherung verfügen, denn der Schutz der Betriebshaftpflicht des Auftraggebers schließt nur direkte Mitarbeiter mit ein.

Ergänzend ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sinnvoll, die das Vermögen oder den geplanten Gewinn des Unternehmens schützt. Abgedeckt sind beispielsweise Schäden wie Veranstaltungsausfälle (z.B. wegen Stromausfall, behördlicher Anordnung oder Nichterscheinen eines Topacts) oder Honorarausfälle wegen eigener Erkrankung. Je nach Betrieb wird die jeweilige Deckungssumme individuell und ausreichend hoch festgelegt.

Verkehr, Transport, Logistik

Transportrisiken entstehen schnell, sei der Weg auch noch so kurz. Beim Be- und Entladen kommt es schnell zu Missgeschicken oder die Ladung kann beim Transport beschädigt werden – da kann die Schadensumme schnell sehr hoch werden.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist daher unverzichtbar. Zumal ein Unternehmen für alle Schäden haftbar ist, die sich auf dem Betriebsgelände ereignen (z.B. wegen der Verletzung der Verkehrssicherheitspflicht) oder die einem Besucher widerfahren (z.B. verschüttetes Getränk auf dem Mobiltelefon eines Kunden.

Die branchenspezifische Betriebshaftpflicht versichert grundsätzlich Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Viele Versicherer bieten zudem Erweiterungen wie eine Umwelthaftpflicht, die Absicherung bei Beschädigung oder Verlust von Maschinen und Werkzeug oder Versicherungsschutz der Betriebsstätten.

Handel / Groß- und Einzelhandel

Die Produkte und Vertriebswege im Groß- und Einzelhandel sind sehr vielfältig, der Bereich des Online-Handels wächst stetig und somit auch eventuelle Haftungsrisiken bzw. geltend gemachte Schadenersatzansprüche Dritter. Entstehen durch die Handelstätigkeit oder die verkauften Produkte Personen- oder Sachschäden, sollte mit einer Betriebshaftpflichtversicherung vorgesorgt werden.

Neben der Unterstützung und Beratung sowie der Regulierung im Schadenfall, bieten die Versicherungen oft noch mehr. Je nach Art des Handelsunternehmens können unterschiedliche Deckungsbausteine zusammengestellt und ergänzt werden, wie zum Beispiel Mietsachschäden, Produkthaftpflicht oder Cyberschäden.

Produzierendes Gewerbe: Pharma, Chemie, Automobil

In Produktion greifen viele Schritte ineinander, da kann ein kleiner Fehler große Auswirkungen haben: von teuren Rückrufaktionen bis hin zu existenzgefährdenden Haftungsansprüchen von geschädigten Dritten. In solchen Fällen ist eine Betriebshaftpflichtversicherung unerlässlich.

Neben der Unterstützung und Beratung im Schadenfall sowie der anschließenden Regulierung von berechtigten Ansprüchen, bietet diese Versicherung oft noch mehr. Es lassen sich verschiedene Deckungsbausteine miteinander kombinieren, so dass die Versicherungslösung passgenau auf das Unternehmen zugeschnitten werden kann.

Zwar ist eine grundsätzliche Produkthaftung in den meisten Tarifen der Betriebshaftplicht miteingeschlossen, jedoch sollte genau geprüft werden, ob eine Deckungserweiterung mit einer Produkthaftpflichtversicherung sinnvoll ist. Vor allem für Hersteller von Roh- oder Zwischenprodukten ist dieser Schutz erforderlich.

Für die meisten produzierenden Betriebe empfiehlt sich zudem der Abschluss einer Umweltschadenhaftpflicht. Kommt es zu Umweltschäden, beispielsweise durch auslaufende Chemikalien oder einen Brand, kann nicht nur ein geschädigter Dritter Ansprüche geltend machen, sondern nach dem Umweltschadengesetz (USchadG) auch die öffentliche Hand, wenn zum Beispiel Böden oder Gewässer wiederhergestellt werden müssen.

Hotellerie/Gastronomie

Hotels, Gaststätten, Eventlocations: hier sorgen viele Menschen für das Wohlbefinden der Gäste. Aber es kann während eines Besuchs auch einiges schief gehen und der Betreiber haftet dann für die Tätigkeit seiner Mitarbeiter, seine Arbeit und Produkte, die Betriebsstätte und etwaige Fehler oder den Verlust von Wertgegenständen.

Im Schadenfall versichert die Betriebshaftpflichtversicherung diese genannten Fälle und bietet, neben der Unterstützung und Beratung im Schadenfall und der Regulierung von Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, oft noch mehr.

Je nach den betrieblichen Gegebenheiten kann der Versicherungsschutz aus unterschiedlichen Deckungsbausteinen zusammengestellt und ergänzt werden, wie zum Beispiel Mietsachschäden, Umweltschäden oder Gewässerschäden oder die Handhabe von nichtzulassungsfähigen Kraftfahrzeugen.

Vermieter

Vermieter sind in der Pflicht für die Sicherheit im und am Haus zu sorgen. Sie haben zu gewährleisten, dass sie der Verkehrssicherungspflicht, ausreichender Beleuchtung und der Instandhaltung der Mietsache nachkommen.

Kommt eine Person in der Liegenschaft zu Schaden, haften Vermieter mit dem gesamten Vermögen. Dies schließt nicht nur das aktuelle, sondern auch das zukünftige Vermögen ein. Das gleiche gilt auch für den Fall, dass ein Sach- oder Vermögensschaden eintritt. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Vermieter oder einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist für Immobilienbesitzer daher essenziell.

Beim Abschluss dieser Versicherungen ist es wichtig zu überprüfen, welche Schadenfälle abgedeckt werden und vor allem, die Versicherungssumme ausreichend hoch zu wählen. Die Haftpflichtversicherung bietet zudem einen Passivrechtschutz. Das heißt, dass die Versicherung mit Gutachtern, Sachverständigen oder Anwälten prüft, ob die geltend gemachten Schadenersatzansprüche überhaupt gerechtfertigt sind und diese abwehrt, wenn das nicht der Fall ist.

Je nach Ausstattung der Immobilie sollte der bestehende Haftpflichtschutz erweitert werden. Existiert beispielsweise eine Ölheizung, ist der Abschluss einer Gewässerschadenhaftpflicht sinnvoll. Besitzer von Immobilien mit Photovoltaik-Anlagen sollten die Betreiberhaftung mit einem separaten Haftpflichtvertrag absichern.

Heilberufe

Bei den meisten Heilberufen ist die betriebliche Haftpflichtversicherung eher als Berufshaftpflicht bekannt. Abschließen können sie zum Beispiel Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Tierärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Osteopathen, Hebammen, Apotheker und viele weitere Heilberufe. Die Versicherung kommt für Schäden auf, die durch sie oder einen Mitarbeiter im Rahmen der Behandlung dem Patienten zugefügt werden. Personenschäden sind bei Heilberufen die teuersten Schäden.

Das Risiko erhöht sich zudem durch die aktuelle Entwicklung in Deutschland: die Haftungsverschärfungen steigen ebenso wie die Klagebereitschaft der Patienten und die Rechtsprechung orientiert sich immer mehr in Richtung Patient. Hinzu kommt: Da es keine pauschale Summenbegrenzung für Schadenersatzansprüche gibt, kann bei einem großen Schaden der Fortbestand der Praxis auf dem Spiel stehen. Wir beraten Sie umfassend, welche Absicherung für Sie die richtige ist.

Naturwissenschaftliche und technische Berufe

Ingenieure, Architekten, Innenarchitekten, Statiker, Chemiker oder Sachverständige tragen bei der Umsetzung ihrer Projekte eine hohe Verantwortung. Ein Versehen oder eine Fehlentscheidung kann in diesen Berufsgruppen jedoch auch fatale Folgen haben und zu hohen Haftungsrisiken führen. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung versichert Schäden, die durch fehlerhaftes Tun oder Unterlassung entstehen. Als Schadenverursacher sind sowohl der Versicherungsnehmer als auch seine Erfüllungsgehilfen geschützt.

Versichert sind alle Schäden, die weder Sach- noch Personenschäden sind. Die Deckungssummen werden dabei individuell festgelegt, betragen je nach Berufsgruppe und Rechtsform des Unternehmens aber zumeist mindestens 250.000 Euro je Versicherungsfall. Bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche, wie zum Beispiel einem Gerichtsverfahren, und den damit verbundenen Kosten unterstützt diese Versicherung ebenfalls.

Zudem empfiehlt sich eine Betriebshaftpflichtversicherung für naturwissenschaftliche und technische Berufe. Diese versichert sowohl Personenschäden als auch Sachschäden, die in ihrem Betrieb oder in den Büroräumen entstehen können. Dazu gehören beispielsweise die zuvor beschriebenen Schäden aus Unachtsamkeit, Vergesslichkeit oder die Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht.

Beratende Berufe

Berater tragen eine hohe Verantwortung ihren Kunden gegenüber, vor allem wenn sie als Bevollmächtigte für diese agieren. Die Haftungsrisiken für rechts-, steuer-, finanz- und wirtschaftsberatende Berufe sind hoch. Kommt es zu einem Beratungsfehler oder zu einem fehlerhaften Unterlassen können sich diese Berufsgruppen mit einer Vermögensschadenhaftpflicht absichern. Für einige Berufsgruppen wie Rechtanwälte, Steuerberater, Versicherungsmakler oder Hausverwalter ist der Abschluss dieser Versicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Versichert sind alle Schäden, die weder Sach- noch Personenschäden sind. Die Deckungssummen werden dabei individuell festgelegt, betragen je nach Berufsgruppe und Rechtsform des Unternehmens aber zumeist mindestens 250.000 Euro je Versicherungsfall. Bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche, wie zum Beispiel einem Gerichtsverfahren, und den damit verbundenen Kosten unterstützt diese Versicherung ebenfalls.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich für beratende Berufe außerdem. Diese versichert sowohl Personen- als auch Sachschäden, die in ihrem Betrieb oder in den Kanzlei- oder Büroräumen entstehen können. Dazu gehören beispielsweise die zuvor beschriebenen Schäden aus Unachtsamkeit, Vergesslichkeit oder die Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht.

Dienstleister

Der Dienstleistungssektor ist wirtschaftlich sehr bedeutend. Fast 80 Prozent aller deutschen Unternehmen zählen hierzu. Das Spektrum im Hinblick auf die Tätigkeiten und die Unternehmen ist dabei sehr breit angelegt. Es gehören Einzelunternehmer wie beispielsweise Datenschutzbeauftragte, IT-Projektleiter, Journalisten oder Grafiker genauso zu diesem Segment wie Büroservices, Buchhalter, Personaldienstleister, Online-Marketingagenturen, Eventagenturen oder Werbeagenturen und viele mehr.

So vielfältig wie dieser Bereich, so umfassend können die Schäden sein, die aufgrund von Beratungsfehlern oder durch Unterlassen entstehen können. Eine Vermögensschadenhaftpflicht ist in solchen Fällen unerlässlich. Versichert sind alle Schäden, die weder Sachschaden oder Personenschaden sind. Die Deckungssummen werden dabei individuell festgelegt, betragen je nach Berufsgruppe und Rechtsform des Unternehmens aber zumeist mindestens 250.000 Euro je Versicherungsfall. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, in dem unberechtigte Ansprüche abgewehrt werden sollen, unterstützt diese Versicherung ebenfalls.

Für die Dienstleister, die ein Betriebsgelände haben, Immobilien oder Büroräume nutzen, sollten zudem eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Diese reguliert Schäden aus Unachtsamkeit, Vergesslichkeit oder bei Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht.

Bessere Produkte und Konditionen in der Betriebshaftpflicht

Wir sind Mitglied der VEMA, einer starken Versicherungsmakler-Gemeinschaft. Dadurch können wir unseren Kunden wesentlich bessere Versicherungsprodukte zu einem ausgezeichneten Preis-Leistungs-Verhältnis bieten und Sondervereinbarungen mit den Versicherern verhandeln.
Es ist uns wichtig, die Aspekte zu betrachten, die auf dem Versicherungsmarkt noch nicht optimal geregelt sind und zu Problemen im Schadensfall führen können. Mit unseren maßgeschneiderten Absicherungskonzepten schließen wir die Lücken herkömmlicher Standardprodukte mit erstklassigen Deckungskonzepten. Damit Sie sich ein Bild machen können, welche Probleme Betriebe in einem Schadenfall drohen können, haben wir nachfolgend Praxisbeispiele zusammengestellt.

Mangelhafte Betriebsbeschreibung

Beim Abschluss der Betriebshaftpflichtversicherung geben Unternehmen eine Betriebsbeschreibung ab, die als Grundlage für die Deckung im Schadenfall dient. Die Versicherung macht sich auf dieser Basis ein ganzheitliches Risikobild des Betriebes und kalkuliert so die Prämien. Daher müssen hier zwingend alle Leistungen erfasst sein, die Firmen ihren Kunden anbieten. Ist die Beschreibung mangelhaft oder unvollständig, entsteht eine Versicherungslücke.

Ein Beispiel: Das „Kachelofenbauurteil“

Ein Ofenbauer hatte in seiner Betriebsbeschreibung nicht explizit angegeben, dass er auch Fliesenlegerarbeiten anbietet, die oft mit dem Ofenbau einhergehen. Er ging davon aus, dass diese Leistung als selbstverständlicher Teil seiner täglichen Arbeit angesehen wird. Ein Schaden, der im Zusammenhang mit diesen Arbeiten entstand, wurde aber durch die Versicherung nicht gedeckt. Da Fliesenlegearbeiten nicht explizit als eigenes Dienstleistungsangebot aufgeführt waren, weigerte sich der Versicherer den Schaden zu begleichen.

Umso wichtiger ist es, dass Unternehmen sprichwörtlich auf „Nummer sicher“ gehen und die Betriebsbeschreibung korrekt und vollständig gestalten.

Fehlerhafte Schilderung vergangener Schäden

Ein Versicherungsunternehmen will beim Abschluss einer betrieblichen Haftpflicht über vergangene Schadensfälle informiert werden – unabhängig von der Schadenshöhe und der Art des Versicherungsfalls. In der Praxis kann es jedoch schnell passieren, dass einige, insbesondere kleine, scheinbar bedeutungslose Schadensfälle der letzten Jahre nicht mehr präsent sind und bei der Beschreibung schlichtweg vergessen werden.

Im Versicherungsfall kann dies für das betreffende Unternehmen schnell negative Auswirkungen haben, wenn ein Vorschadensfall nicht korrekt angezeigt wurde. Bei einer Verletzung dieser vorvertraglichen Anzeigeverpflichtung hat der Versicherer unter Umständen das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. In der Folge würde der Betrieb die Kosten selbst regulieren müssen.

Verzicht auf Mitarbeiter-Regress zum Schutz des Betriebsklimas

Das Herz jeder Firma sind die Mitarbeiter, die nicht nur ihre Arbeitskraft, sondern sich oft auch ganz persönlich in die Arbeit einbringen. Es entstehen Bindungen oder sogar Freundschaften, die einen positiven Beitrag zum Betriebsklima leisten. Aber was passiert, wenn es durch einen unglücklichen Umstand zu einem Schaden kommt, den ein Mitarbeiter verursacht hat und der Versicherer ihn selbst in Regress nehmen will?

Firmen stehen in diesem Fall vor der schwierigen Situation, dass dadurch das Betriebsklima leiden und Diskussionen entstehen können. Mit einem Regressverzicht kann diese heikle Situation umgangen werden. Es sind oft nur kleine Details, die einen wesentlichen Unterschied machen.

Schutz bereits vor Beginn der neuen Versicherung

Firmen schließen die Betriebshaftpflicht für einen bestimmten Zeitraum ab – in der Regel für ein Versicherungsjahr. Sofern der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird, verlängert sich dieser stets um ein weiteres Jahr. Aber was passiert, wenn das Unternehmen in diesem Verlängerungszeitraum ein besseres Versicherungskonzept wählen will, das vorhandene Versicherungslücken schließt? Es besteht hier die Möglichkeit von einer sogenannten Summen- und Konditionsdifferenzierung Gebrauch zu machen. Hier werden noch während der Laufzeit des Altvertrages bis zu 15 Monate im Voraus Schäden aus der neuen Police mitversichert.

Absicherung mit der Besserstellungsklausel

Versicherungsbedingungen sind oft sehr komplex und für Laien schwer zu verstehen. Ein Vergleich zweier Angebote zur betrieblichen Haftpflichtversicherung ist entsprechend schwierig, denn es ist oft nicht klar ersichtlich, ob ein neues Angebot in wesentlichen Punkten eine Verbesserung oder eine Verschlechterung der aktuellen Absicherung darstellt.

Mit der sogenannten Besserstellungsklausel kann dieses Dilemma umgangen werden. Denn sollte sich in einem konkreten Schadensfall herausstellen, dass die alten Konditionen des Vorversicherers doch besser waren, dann entschädigt der neue Versicherer nach den Bedingungen des Vorvertrages.

Wir unterstützen Sie bei der Auswahl

Die hier geschilderten Fälle zeigen deutlich, welche Schwächen Standardversicherungen aufweisen können. Dank der Sondervereinbarungen unserer Maklergenossenschaft VEMA können wir unseren Kunden exklusive Deckungskonzepte anbieten, die diese existenziellen Lücken schließen.

Gemeinsam mit Ihnen überprüfen wir den bestehenden Versicherungsschutz und zeigen Ihnen Wege, wie Sie die aktuelle Absicherung Ihres Betriebes
optimieren können.

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appel insurance brokers gmbh, Ihr Versicherungsmakler in Rhein-Main, hilft Ihnen dabei, die optimale Absicherung zu finden. Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um Ihre Betriebshaftpflichtversicherung.

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