Betriebliche Altersvorsorge
Eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist der Aufbau einer Zusatzrente über den Arbeitgeber. Dabei übernimmt entweder der Arbeitgeber allein vollständig die Beiträge oder der Arbeitnehmer wandelt einen Teil seines Bruttogehaltes für die bAV um. Seit 2019 besteht für Arbeitgeber sogar eine gesetzliche Verpflichtung, 15 % zur Entgeltumwandlung zuzuschießen, soweit Sozialabgaben eingespart werden. Auch Mischfinanzierungen der Beiträge zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind möglich.
Die Leistungen einer betrieblichen Altersvorsorge können Renten für das Alter, die Hinterbliebenen im Todesfall und bei Berufsunfähigkeit sicherstellen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich vor Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge stets von einem unabhängigen Versicherungsmakler qualifiziert beraten lassen. Die betriebliche Altersvorsorge schafft eine gewisse Bindung zum Arbeitgeber, so dass auch Auswirkungen, wie zum Beispiel die einer Elternzeit, des Arbeitgeberwechsels oder der Wechsel in die Selbständigkeit bedacht werden sollten.
Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge?
Es handelt sich grundsätzlich um eine freiwillige Zusatzrente, die die zu geringe gesetzliche Rente ergänzen
soll – die zweite Säule. Im Idealfall übernimmt der Arbeitgeber einen Teil der Beiträge, die er für seinen Arbeitnehmer in eine betriebliche Rente einzahlt.
Die Übernahme der Beiträge durch den Arbeitgeber ist abhängig von Tarifverträgen, Versorgungsordnungen und individuellen arbeitsrechtlichen Zusagen. Auf den Arbeitnehmer finanzierten Teil, die Entgeltumwandlung, haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch durch das Betriebsrentengesetz (§1a BetrAVG).
Der Staat hilft im Berufsleben durch Steuer- und Abgabenbefreiung des Beitrags, während die Leistungen der bAV grundsätzlich der Versteuerung der Beiträge unterliegen.
Das sind die Vorteile einer betrieblichen Altersvorsorge:
- Geförderte Zusatzrente im Alter zur Verringerung der Versorgungslücke
- Häufig finanzielle Beteiligung des Arbeitgebers
- Staatliche Förderungen durch Steuer- und Sozialabgabenfreiheit in der Ansparphase
- Die bAV ist umso interessanter, je mehr der Arbeitgeber an Förderungen übernimmt
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Die Direktversicherung als beliebtes Modell zur Durchführung der bAV
Die betriebliche Altersvorsorge wird in fünf Durchführungswegen angeboten, nämlich durch die Direktzusage (Pensionszusage), die Unterstützungskasse, die Pensionskasse, den Pensionsfonds und die Direktversicherung.
Die Direktversicherung ist mit Abstand der beliebteste Durchführungsweg der bAV, weil diese am meisten Vorteile auf sich vereint.
Es handelt sich dabei um eine Lebens- oder Rentenversicherung, die Arbeitgeber zugunsten ihrer Arbeitnehmer abschließen. Der Beitrag wird direkt vom Arbeitgeber an die Versicherung überwiesen, wobei der Arbeitnehmer oder dessen Angehörige die Begünstigten sind. Im Leistungsfall, also in der Rente, bei Berufsunfähigkeit oder im Todesfall, erfolgt die Auszahlung direkt vom Versicherer, ohne Umweg über den Arbeitgeber.
Das Guthaben wird im Laufe der Jahre je nach Produkt- und Anbieterwahl entsprechend verzinst. Grundsätzlich darf der Arbeitgeber die Auswahl des Anbieters, der Produkte und der Zusageform, z.B. beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ) oder Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) bestimmen.
Auszahlungen dürfen frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres erfolgen. Erlaubt sind sowohl monatliche Renten, als auch eine einmalige Auszahlung, sowie eine Mischform im Verhältnis 70 Prozent zu 30 Prozent.
Auch im Hinblick auf Steuern und Sozialabgaben lohnt sich eine Direktversicherung, denn sie ist bis zu einer Grenze von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der DRV-West steuer- und sozialabgabenfrei. Im Jahr 2023 lag diese bAV-Beitragsgrenze bei 292 Euro monatlich bzw. 3.504 Euro jährlich. Weitere 4 % der Beitragsbemessungsgrenze, also nochmals 292 Euro zusätzlich, können steuerfrei, aber nicht mehr sozialabgabenfrei gefördert eingezahlt werden.
Das sind die Vorteile einer Direktversicherung:
- Staatliche Förderung der Beiträge durch Steuer- und Abgabefreiheit
- Lebenslanger Einkommensschutz
- Viele staatliche Schutzprivilegien für Arbeitnehmer
- Bei Arbeitgeberwechsel ist die Übertragung der Direktversicherung privat oder über den Arbeitgeber möglich
- Flexibel anpassbare Beiträge*
- Zuzahlungen sind möglich*
- Versorgungsbausteine (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung und/oder Hinterbliebenenversorgung) möglich*
- Hartz IV- und Pfändungssicherheit
* Je nach Angebot des Arbeitgebers und Versicherers
Das müssen Sie bei der Direktversicherung beachten:
- Auszahlungen erst ab Vollendung des 62. Lebensjahres möglich
- Nachgelagerte Besteuerung und Verbeitragung der Versicherungsleistungen (Kranken- / Pflegeversicherung)
- Regelungen bei Job-Wechsel und in entgeltlosen Zeiten beachten
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Wenn Sie Leistungen im Todesfall vereinbart haben, sind die folgenden Personen die möglichen Versorgungsberechtigten:
Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, namentlich benannte Lebensgefährten, Kinder maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
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