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D&O Versicherung und weitere Absicherungen für Manager

Schon Goethe wusste: „Es irrt der Mensch, solang er strebt“. Das Zitat beschreibt jedoch auch treffend die besonderen Haftungsrisiken von Entscheidern und Führungskräften. Denn für Managementfehler oder Verstöße gegen die Compliance-Richtlinien haften die Entscheider persönlich und können in Regress genommen werden. Eine D&O Versicherung kann das private Vermögen von Managern schützen.

Das Risiko weitreichende Fehlentscheidungen zu treffen ist höher, als den meisten bewusst ist. Zwischen 50 und 70 Prozent aller unternehmerischen Entscheidungen führen nicht vollständig zum Erfolg oder sogar scheitern vollständig.

Im Jahr 2022 wurden 2.000 Schäden der Managerhaftpflicht-Versicherung gemeldet, Tendenz steigend, berichtet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Der Schadendurchschnitt lag bei 107.000 Euro, im Jahr zuvor bei 81.000 Euro. Insgesamt mussten die Versicherer für Schäden aus der Managerhaftpflicht mehr als 213 Millionen Euro aufwenden.

Vielen Risiken, wie zum Beispiel Pandemie, Inflation, Cyberattacken oder Klimawandel, können Manager nicht aus dem Weg gehen, ohne eine Entscheidung zu treffen. Die Wahrscheinlichkeit für potenzielle Managementfehler ist daher hoch. Welch ungeheure Tragweite solche falschen Entscheidungen haben können, zeigen Beispiele wie die Insolvenz von Signa, der Wirecard-Skandal oder der Diesel-Skandal deutscher Autobauer.

Was ist eine D&O Versicherung?

Die Abkürzung D&O stammt vom amerikanischen „Directors and Officers“, die im deutschen Rechtssystem gleichzusetzen sind mit Vorständen und Aufsichtsräten. Die Versicherung ist speziell für Mitglieder von Aufsichts- und Kontrollorganen sowie Geschäftsführer, Leitende Angestellte, Prokuristen und Vorstände entwickelt worden, um das private Vermögen zu schützen, wenn Dritte oder das eigene Unternehmen Schadensansprüche stellen. Es ist eine Art Berufshaftpflichtversicherung für Entscheider. Auch Vorstände von Vereinen können sich mit einer D&O Versicherung absichern.

In der Praxis wird die D&O Versicherung meistens vom Unternehmen für die Management-Ebene abgeschlossen. Für das jeweilige Organ besteht ein gemeinschaftlicher Versicherungsschutz. Sollte ein solcher Versicherungsschutz nicht bestehen oder sich Führungskräfte noch persönlichen, individuellen oder auch höheren Versicherungsschutz wünschen, dann ist die persönliche D&O Versicherung für Manager eine sinnvolle Option.  

Hinweis: Risiken durch Pflichtverletzungen in der Führungsetage sind grundsätzlich nicht durch die Betriebshaftpflicht abgesichert. Daher ist der Abschluss einer zusätzlichen Versicherung wichtig.

D&O Versicherung

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Dann kontaktieren Sie uns gerne.

Manager haften mit ihrem Privatvermögen bei Pflichtverletzungen

Manager müssen die finanzielle Haftung für Pflichtverletzungen übernehmen, die einen finanziellen Schaden im Unternehmen oder gegenüber Dritten wie Kunden, Geschäftspartnern, Lieferanten, Banken, Sozialversicherungsträger oder Behörden verursachen. Entscheider haften oft gesamtschuldnerisch also auch für Pflichtverletzungen, die andere Organmitglieder begehen (BGB § 421). Dabei haften Sie mit ihrem gesamten Privatvermögen. 

Wann liegt eine Pflichtverletzung vor?

Eine Pflichtverletzung liegt dann vor, wenn ein Entscheider seiner Sorgfaltspflicht in der Funktion eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters nicht nachgekommen ist. Dabei können sich Manager nicht durch mangelnde Kenntnisse, mangelnde Erfahrung oder Abwesenheit von ihrer Verantwortung lösen.

Wer sollte eine D&O Versicherung abschließen?

Der Abschluss einer D&O Versicherung lohnt sich für

  • geschäftsführende Organe, zu denen Vorstände, Manager und Geschäftsführer gehören. Auch Gründer eines Start-ups können eine D&O-Versicherung abschließen. Darüber hinaus können auch
  • Aufsichts- und Kontrollorgane, wie Aufsichtsräte und Beiräte, bei Pflichtverletzungen zur Verantwortung gezogen werden und ihr Privatvermögen mit einer D&O-Versicherung schützen.
  • Personen mit Sonderaufgaben in einem Unternehmen wie Prokuristen oder Datenschutzbeauftragte werden durch eine D&O abgesichert.

Dabei lohnt die D&O-Versicherung nicht nur für Großunternehmen. Auch für nicht inhabergeführte mittelständische Unternehmen, Vereine sowie Stiftungen kann ein zusätzlicher Versicherungsschutz sinnvoll sein.

Die Bausteine und Aspekte einer D&O-Versicherung sind sehr vielfältig. Vor allem hilft sie einen Geschäftsführer adäquat zu versichern, so dass dieser auch in seiner unternehmerischen Entscheidungsfindung vermutlich beruhigter an verschiedene Themen und Entscheidungen herangeht, da er weiß, dass im Falle eines Regressanspruchs die Versicherung die Abwehr des Anspruchs übernimmt und möglicherweise finanzielle Ansprüche ausgleicht.

Je nach Rechtsform der Unternehmung können Manager einer Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften unterliegen, was vielen nicht bewusst ist. Und jedes dieser Gesetze birgt entsprechende Risiken, insofern man gegen sie verstößt oder sie nicht beachtet. Im Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung ist unter §43 GmbHG klar geregelt: „Die Geschäftsführer haben in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden.“ und „Geschäftsführer, welche ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden.“ Weitere relevante Rechtsgrundlagen zur Haftung eines Geschäftsführers findet man  unter anderem im Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG),  dem Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechtes (UMAG ), dem Corporate Governance Kodex, dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG ), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Kapitalmarkt-Informations-Haftungsgesetz (KapInHaG). 

Es ist dringend geraten, sich von einem kompetenten Versicherungsmakler beraten zu lassen!

Welche Schäden deckt die D&O Versicherung ab?

Die Directors-and-Officers-Versicherung sichert Sie gegen Ansprüche der Firma (Innenhaftung) und Ansprüche Dritter (Außenhaftung) ab. Der Versicherungsschutz besteht für alle im Vertrag genannten Personengruppen des Unternehmens und Tochtergesellschaften.

Das Versicherungspaket umfasst im Kern zwei Leistungen:

  • Vermögensschadenhaftpflicht
  • Rechtsschutzfunktion

Wichtig ist in vielen Unternehmen eine sogenannte Rückwärtsdeckung. In diesem Fall übernimmt die D&O Versicherung auch die Haftung für Schäden, die bereits vor Beginn der Versicherungslaufzeit entstanden, aber bislang noch nicht bekannt geworden sind. Es gilt zu prüfen, ob die Versicherung nach dem Claims-Made-Prinzip (Haftungsansprüche können geltend gemacht werden, wenn die Ursache für einen Schaden schon vor Versicherungsbeginn bestanden hat) oder nach dem Verstoßprinzip (Haftungsansprüche entstehen nur dann, wenn die Pflichtverletzung in die Vertragslaufzeit fällt) absichert.

Besonderheit der D&O Versicherung: Beweislastumkehr

Wird dem Manager eine Pflichtverletzung im eigenen Unternehmen vorgeworfen, dann muss er den Gegenbeweis erbringen. Der Manager muss nachweisen, dass er seiner Sorgfaltspflicht in vollem Umfang nachgekommen ist.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Pflichtverletzungen können schnell sehr hohe Schadensersatzforderungen nach sich ziehen und ganze Existenzen gefährden.

Beispiel für eine Haftung im Außenverhältnis

Aufgrund eines verspätet eingereichten Jahresabschlusses muss das Unternehmen Ordnungsgeld an das Finanzamt zahlen. Die Geschäftsführung weist Geschäftspartner nicht darauf hin, dass eine mögliche Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung bevorsteht. Es kommt zum Regress.

Beispiel für eine Haftung der D&O-Versicherung im Innenverhältnis

Ein Geschäftsführer verpasst eine Frist zur Beantragung von Fördermitteln für eine neue Investition des Unternehmens. Die Fördermittel werden nicht gezahlt, stattdessen muss das Unternehmen einen hohen Kredit aufnehmen.

Die Geschäftsführung eines Unternehmens versäumt es, geeignete IT-Schutzkonzepte gegen Hacker-Angriffe im Unternehmen zu etablieren und verfügt auch über keine Cyber-Versicherung. Nach einem Hacker-Angriff kommt es zu einem Betriebsausfall, Schadensbeseitigungskosten und Bußgeldern wegen verschiedener DSGVO-Verstöße.

Ein weiterer prominenter Fall trug sich in einer Brauerei zu. Der Geschäftsführer wurde dabei zu einer Schadensersatzzahlung von 815.000 Euro verurteilt, da die Gesellschafter ihn beschuldigten, sich während seiner Tätigkeit nicht auf das Kerngeschäft, sondern Immobiliengeschäfte konzentriert zu haben. Durch diese Pflichtverletzung sei dem Unternehmen ein Schaden in Höhe von 12 Millionen Euro entstanden.

Aber auch Vereinsvorstände können wie erwähnt durchaus von einer D&O Police profitieren, wie das Beispiel eines Golfclubs in der Form eines eingetragenen Vereins zeigt. Der Vorstand verpasste es rechtzeitig eine Option auszuüben, die zur Verlängerung des Pachtvertrages über das Vereinsgelände zu den bisher gültigen Konditionen notwendig gewesen wäre.  Zwar verlängerte der Grundstückseigentümer letztlich die Pacht, doch zu deutlich teureren Konditionen. Auch für diesen finanziellen Schaden zu Lasten des Vereins übernahm die D&O Versicherung die Regulierung des Schadens.

Manchmal sind es auch Kleinigkeiten, die unerwartet zu Schäden führen. So versäumte es der Geschäftsführer eines Maschinenbauunternehmens bei einer Neuanstellung auf das obligatorisch notwendige Führungszeugnis des Mitarbeiters zu bestehen und stellte diesen im Controlling ein. Der neue Mitarbeiter war bereits mehrfach in der Vergangenheit straffällig gewesen und der Geschäftsführer hätte über das Zeugnis davon Kenntnis erlangt. Der neue Mitarbeiter erschlich sich unerlaubt mehrere hunderttausend Euro. Schließlich wurde die Geschäftsführung aufgrund ihrer Pflichtverletzung in Regress genommen. Die D&O Versicherung leistete Schadensersatz.

Wie hoch sind die Kosten und die Deckungssummen?

Die Kosten für eine D&O hängen vom jeweils versicherten Risiko ab. Dabei spielen neben der Versicherungssumme auch die Anzahl der zu versicherten Personen, die Unternehmensgröße, die Branche, die wirtschaftliche Situation, gegebenenfalls der Auslandsbezug (insbesondere zu den USA) und spezifische Risiken eine Rolle.  Die Policen werden meistens von den Versicherungen individuell berechnet. Üblich ist zudem auch ein Selbstbehalt, der ebenfalls individuell vereinbart wird. Die Versicherungssumme sollte üblicherweise 2-fach jahresmaximiert sein. Das bedeutet, dass die Versicherungssumme für einen weiteren Schaden nochmals im gleichen Jahr beansprucht werden könnte. Man muss zudem beachten, dass sich die Rahmenbedingungen sowohl in Unternehmen, als auch bei deren Leitenden Angestellten regelmäßig ändern. Die Deckung der D&O Versicherung sollte sich deshalb optimalerweise Risikoveränderung anpassen.

Wann zahlt die D&O Versicherung nicht?

Wer eine Pflichtverletzung vorsätzlich begeht, hat in der Regel keinen Versicherungsschutz. Zudem schließen einige Versicherungen einzelne Haftungsanlässe aus. Oftmals enthalten D&O Policen einen sogenannten „Dienstleistungsausschluss“. In diesem Fall sind Dienstleistungen, die der Manager in seiner operativen Tätigkeit selbst erbracht hat (und nicht im Rahmen seiner gesellschaftsrechtlichen Funktion als führendes Organ im Unternehmen) nicht versichert.

In vielen Policen existiert ein Eigenschaden-Ausschluss. Der Versicherungsschutz ist in diesem Fall ausgeschlossen, wenn die betreffenden Organ-Mitglieder selbst Unternehmensanteile besitzen. Die D&O Versicherung greift darüber hinaus nicht bei Sach- und Personenschäden oder Schäden, die andere Organ-Mitglieder davontragen.

Gibt es andere abzusichernde Risiken für den Geschäftsleiter?

Manager HaftungDiese Frage ist mit einem klaren „Ja“ zu beantworten. Die klassische D&O Versicherung deckt zwar die bereits erwähnten Haftungsrisiken ab, aber in der Regel nicht alle. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte die D&O Versicherung auch nachfolgende Risiken berücksichtigen oder, falls nicht inkludiert, eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden.

Denn ein Geschäftsführer haftet immer, auch bei einer GmbH, schließlich ist er der gesetzliche Vertreter. Dadurch bedingt haftet er zum einen im Innenverhältnis gegenüber dem Unternehmen, aber auch gegenüber dem Gesetz. Davon betroffen ist im schlimmsten Fall nicht nur das Privatvermögen, sondern in bestimmten Fällen können auch Gefängnisstrafen von bis zu 5 Jahren verhängt werden. Dabei haftet der Geschäftsführer oder Manager nicht nur für eigene Fehler oder Versäumnisse, sondern auch für Aufgaben, die er delegiert oder für Pflichtverletzung seiner Kollegen innerhalb der Geschäftsführung.

Die Basis der Haftung für Unternehmensleiter bildet zum Beispiel der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers. In diesem sind in der Regel die Pflichten und der Verantwortungsbereich des Managers klar definiert. Die jeweiligen Industrie- und Handelskammern stellen meistens Musterverträge zur Verfügung, die eine gute Orientierung geben, auf welche Formulierungen man achten sollte. Ungeachtet dessen empfiehlt es sich neben der klassischen D&O Versicherung noch folgende Risiken zu beachten und zu versichern.

Weitere Absicherungen für Manager:

Spezial-Strafrechtsschutzversicherung

Bei der Spezial-Strafrechtsschutzversicherung handelt es sich um einen sehr wichtigen Baustein bei der Absicherung von Risiken, denen ein Geschäftsführer ausgesetzt ist. Sie kommt dann zum Tragen, wenn einem Manager eine vorsätzliche begangene Straftat vorgeworfen wird. Und das kann sehr schnell und unerwartet passieren. Themen wie Insolvenzverschleppung, Sozialversicherungsbetrug oder der Verdacht auf Steuerhinterziehung stehen plötzlich und unerwartet im Raum, mögen sie berechtigt sein oder nicht. Der Vorwurf ist erst mal da, nun müssen die eigenen Rechte durch spezialisierte Anwälte zunächst abgewehrt oder verteidigt werden.

Im Gegensatz zu Zivilprozessen gibt es bei Strafprozessen keinen sogenannten Streitwert, an dem sich das Anwaltshonorar ausrichtet. Bei Strafprozessen rechnen Anwälte nach Prozesstagen ab. Bei Strafprozessen dürfen Anwälte ihr Honorar auch über eine freie Honorarvereinbarung abrechnen und sind nicht an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden. Das macht es für Rechtsanwälte sehr lukrativ Fälle zu übernehmen, die durch eine Spezial-Strafrechtsschutzversicherung von Versicherungen beglichen werden, da sie dort teilweise bis zum 10- oder 20-fachen des im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegten Gebührensatzes abrechnen können. Damit erhöht ein Geschäftsführer die Attraktivität seines Falls für Anwaltsexperten, die ihn in Rechtsfragen vertreten.

Wer sich also vollumfänglich versichern möchte, um möglichen Risiken entsprechend vorzubeugen, der sollte neben einer klassischen D&O Versicherung auch den Abschluss der vier beschriebenen Zusatzversicherungen in Betracht ziehen, insofern diese nicht über die D&O Versicherung bereits mit abgesichert sind.

Vermögensschadenhaftpflicht –
die persönliche D&O des Geschäftsführers

Die meisten Unternehmen schließen für ihre Organe eine entsprechende Vermögensschadenhaftpflicht ab. Wer als rechtlicher Vertreter für das Unternehmen Entscheidungen trifft, haftet auch dafür. Naturgemäß müssen viele Entscheidungen täglich getroffen werden, um das Unternehmen zu erhalten und es weiterzuentwickeln.

Die D&O Versicherung soll das persönliche Haftungsrisiko des Unternehmensleiters begrenzen und somit die Geschäftsführung in der Unternehmensentwicklung unterstützen, damit nicht im schlimmsten Fall die Angst vor der Haftung wichtige Entscheidungen verhindert.

Was passiert aber bei einer Interessenskollision? Ob sich manche Entscheidungen in der Zukunft als richtig oder falsch erweisen, zeigt sich oftmals erst im Nachhinein. Wenn die Eigentümer des Unternehmens dabei im Rückblick feststellen, dass eine Entscheidung einen ökonomischen Verlust verursacht hat, gerät der Unternehmensleiter schnell in die Verantwortung und mögliche Haftung. Hier wird der Interessenskonflikt zwischen dem Unternehmen und seinem Manager offensichtlich.

Hier sollte der Manager selbständig Hoheit über seinen eigenen Versicherungsvertrag haben, um die Schadenmeldung selbst veranlassen zu können, einen ausreichenden Umfang der Deckung zu haben und die eigenen Interessen vertreten zu sehen.

Wer als Interimsmanager oder als gekündigter Geschäftsführer eingeschränkten, keinen Zugang mehr zu den Versicherungsverträgen des Unternehmens hat oder die Deckung verwehrt bekommt, erkennt den Sinn selbst, Herrschaft über den Versicherungsschutz einer persönlichen D&O Versicherung zu besitzen. Ihre Versicherung prüft die an Sie gestellten Forderungen, wehrt unberechtigte Ansprüche ab, begrenzt Anspruchsforderungen und reguliert begründete Ansprüche.

Anstellungsvertragsrechtsschutz

In einem Arbeitsvertrag sind die elementaren Pflichten, aber auch Ansprüche aufgeführt, die ein Geschäftsführer gegenüber dem Unternehmen hat. Dazu zählen zum Beispiel das Gehalt, die Urlaubstage, der Verantwortlichkeitsbereich, diverse Befugnisse, Tantieme-Vereinbarungen, Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall und Kündigungsfristen. Probleme, und damit Risiken, entstehen meist dann, wenn sich zwei Parteien in nicht gegenseitigem Einvernehmen voneinander trennen. Eine außergerichtliche wie gerichtliche Auseinandersetzung kann schnell teuer werden. Die Anstellungsvertragsrechtsschutz-Versicherung deckt dabei die Kosten ab, um die rechtlichen Interessen des Managers gegenüber seinem Arbeitgeber durch einen qualifizierten Anwalt zu finanzieren.

Die Beiträge orientieren sich in der Regel am Gehalt, der Anzahl der Mitarbeiter und am Umsatz des Unternehmens. Man sollte dabei auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme achten, da viele Versicherer die Kosten nur bis zu einem bestimmten Limit tragen.

Vermögensschadenrechtsschutzversicherung

Im Managerhaftungsfall wählt und stellt die D&O Versicherung den Anwalt. Sollten Sie unabhängig von den Interessen des D&O Versicherers Ihren eigenen Anwalt auswählen wollen, empfiehlt sich der Abschluss einer Vermögensschadenrechtsschutz. Diese Versicherung soll die gerichtlichen, aber auch außergerichtlichen Kosten, eines Rechtsanwaltes oder Mediators, auch bei vorsorglichen Beratungen übernehmen, wenn die D&O keinen oder unzureichenden Schutz gewährt. Akteneinsicht wird hierbei auch nur einem Rechtsbeistand gewährt und nicht dem Beklagten selbst.

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