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Private Basisrente: Vorsorgen für den Ruhestand

Basisvorsorge – Die erste Schicht der Absicherung im Alter

Zur ersten Schicht der Altersvorsorge gehören die Gesetzliche Rente, die berufsständischen Versorgungswerke, die Landwirtschaftliche Alterskasse und die private kapitalgedeckte Basisrente (auch Rürup-Rente genannt).

Die Basisvorsorge ist nicht vererbbar, auf niemanden übertragbar, nicht veräußerbar, nicht beleihbar und nicht kapitalisierbar.

Dafür sind die Beiträge zur Basisvorsorge der ersten Schicht ab 2023 zu 100 Prozent im Rahmen der Höchstbeträge der Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar. Im Jahr 2024 sind  27.566 Euro für Alleinstehende und 55.132 Euro für zusammenveranlagte Verheiratete anrechenbar.

Was steckt hinter der privaten geförderten Basisrente?

Die sogenannte Rürup-Rente ist nach dem Ökonomen Bert Rürup benannt und wurde 2005 im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes in Deutschland eingeführt. Es handelt sich dabei um eine kapitalgedeckte private Rentenversicherung, die in der Ansparphase in hohem Umfang steuerlich gefördert wird. Besonders lohnend ist die Basisrente vor allem für Angestellte und Beamte, Freiberufler, Selbständige und die Generation 55+.

Damit können Versorgungslücken im Alter verringert oder geschlossen werden. Auch können Zusatzbausteine für die finanziellen Folgen der Berufsunfähigkeit und im Todesfall (enger Hinterbliebenenkreis) abgesichert werden.

Basisrente

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Ein wesentlicher Vorteil der Basisrente ist die freie Wahl der Anlage

1. Die Investition der Beiträge in das sichere Sicherungsvermögen
Für das Sicherungsvermögen gelten strenge gesetzliche und regulatorische Vorschriften, so dass sicher gestellt ist, dass auch im Insolvenzfall Vermögenswerte vorhanden sind, um die Ansprüche der Versicherungsnehmer zu bedienen. Das Ziel der Kapitalanlage orientiert sich an Sicherheit, Rentabilität und Liquidität. Häufig wird dabei in sichere Anlageklassen wie europäische Staatsanleihen, Pfandbriefe und Immobilien investiert. Aktien in geringem Umfang und Infrastrukturinvestitionen dienen oftmals zur Beimischung. Bei klassischen Rentenversicherungen lag die laufende Durchschnittsverzinsung in 2023 bei circa 2,3%.

2. Die Investition der Beiträge in Fonds und ETFs
Die fondsgebunden Basisrente hat den Vorteil, dass durch die Investition an den Kapitalmärkten, durch aktiv gemanagte Fonds und ETFs, eine ansehnliche Rendite, auch in einem niedrigen Zinsumfeld, erzielt werden kann. Da bei der Basisrente gänzlich oder teilweise auf die Bruttobeitragsgarantie verzichtet werden kann, steigen die Chancen auf höhere Renditen noch einmal deutlich an. Diese Wahl ermöglicht die steuerlich geförderte Investition in Wertpapiere und vermeidet die Abgeltungssteuer.

3. Die Hybrid-Police mit flexibler Garantie
Wer nicht gänzlich auf Garantien verzichten, aber dennoch eine attraktive Rendite erwirtschaften möchte, findet mit der hybriden Rentenversicherung einen ausgewogenen Kompromiss. Hierbei stehen „Zweitopf“- und „Dreitopf“- Hybrid-Policen zur Auswahl.

Dabei werden die Beiträge zwischen dem Sicherungsvermögen einem Wertsicherungs-Fonds und freien Fonds ohne Garantie aufgeteilt. Durch den sicheren Baustein Sicherungsvermögen und dem Wertsicherungs-Fonds hat man in Krisenzeiten mit seinen Investitionen einen sicheren Hafen. Gleichzeitig ermöglicht das Guthaben im freien Fonds bei steigenden Kursen an den Kapitalmärkten höhere Renditechancen.

Grundsätzlich gilt: Je höher der Garantieprozentsatz der Bruttobeiträge gewählt wird (zum Beispiel 50%, 70% oder 90%), desto niedriger ist die Chance auf eine höhere Rendite. Während bei einer niedrigeren Garantie die Renditechance, durch eine höhere Investition in den freien Fonds steigt. In Abhängigkeit vom Kapitalmarkt, der Laufzeit der Versicherung und der persönlichen Risikoneigung wird das Vertragsvermögen zwischen den zwei bzw. drei Töpfen aufgeteilt. Die Aufteilung zwischen Sicherungsvermögen, Wertsicherungs-Fonds und freien Fonds wird je nach Produkt monatlich, teils aber auch täglich, neu justiert.

Alle Vorteile der Basisrente auf einen Blick:

  • Lebenslanger Einkommensschutz
  • Hohe steuerliche Förderung
  • Möglichkeit der Zusatzversicherungen für Berufsunfähigkeit und Hinterbliebenenschutz
  • Freie Wahl der Anlage, auch Fonds und ETFs
  • Flexibel anpassbare Beiträge
  • Sonderzahlungen sind möglich
  • Hartz-IV- und Pfändungssicherheit des Vertragsguthabens aus geförderten Beiträgen (§ 851 c ZPO)
  • Nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt

Das müssen Sie bei der Basisrente beachten:

Bevor Sie einen Vertrag zur Basisrente abschließen, sollten Sie sich mit den wichtigsten Besonderheiten vertraut machen.

  • Eine Kündigung führt zur Beitragsfreistellung aber nicht zur Kapitalauszahlung
  • Höchstbeiträge beachten, die steuerlich abzugsfähig sind
  • Auszahlung frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres möglich
  • Keine Beleihung, Verpfändung oder Übertragung möglich
  • Übergang zur nachgelagerten Besteuerung (in 2024: 84%, steigend bis 2040: auf 100% steuerpflichtig)
  • Leistungen im Todesfall nur bei Vereinbarung und im engen Hinterbliebenenkreis

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