Private Krankenversicherung – individuell und leistungsstark
Weil es um das Wichtigste geht – Ihre Gesundheit
Das deutsche Gesundheitswesen bietet ein umfangreiches Versorgungssystem und zwei Versicherungssysteme, aus denen freiwillig Versicherte wählen dürfen: die Gesetzliche (GKV) und die Private Krankenversicherung (PKV). Beide unterscheiden sich maßgeblich. Die GKV ist umlagefinanziert, das heißt die jährlichen Einnahmen müssen die jährlichen Ausgaben decken – eine nachhaltige Finanzierung mit Rücklagen für die Zukunft ist nicht gewährleistet. Die Private Krankenversicherung ist kapitalgedeckt: Hier wird ein Risiko kalkuliert und früh finanziell abgesichert, um später im Alter die hohen Kosten zu decken. Beide Systeme haben Vor- und Nachteile, die Sie kennen sollten, bevor Sie sich zu einem Wechsel entscheiden.
In einer immer älteren Gesellschaft und durch den medizinischen Fortschritt steigen die Beiträge der Krankenversicherungen. Dies veranlasst viele neu über die Absicherung ihrer Gesundheit nachzudenken. Die Entscheidung, welche Form der Krankenversicherung für Sie geeignet ist, ist eine weitreichende, die sie meist Ihr Leben lang begleitet. Eine umfassende Information über die Möglichkeiten und ein seriöser Vergleich der Angebote, der individuell zu Ihrer Situation passt, sind daher essenziell.
Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung gilt es sehr viele Aspekte zu berücksichtigen, die man nicht mal eben so online zusammenklicken kann. Wir empfehlen Ihnen daher sich an den Versicherungsmakler Ihres Vertrauens zu wenden, der Sie und Ihre Situation wirklich kennt und persönlich berät.
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Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick
GKV | PKV | |
---|---|---|
Rechtsform | öffentlich-rechtlich | privatwirtschaftlich |
Vollversicherte (2023) | 74,3 Mio | 8,7 Mio |
Finanzierung | Umlage (Beiträge + Steuern) | Kapitaldeckung |
Beitragsbemessung | Löhne und Gehälter | Äquivalenzprinzip |
Leistungskatalog |
gesetzlich festgelegt, nachträgliche Einschränkungen möglich |
privat vereinbart, Leisungssicherheit |
Honorierung der Ärzte | EMB (mit Budgets) | GOÄ (ohne Budgets) |
Abrechnung | Sachleistungsprinzip | Kostenerstattung |
Quelle: Verband der Privaten Krankenversicherung, https://www.pkv.de/wissen/private-krankenversicherung/
Ein wesentlicher Unterschied von GKV und PKV besteht im Leistungskatalog. Privatversicherte profitieren von der vertraglichen Leistungssicherheit. Das bedeutet, dass alle im Versicherungsvertrag benannten Leistungen auf Dauer garantiert werden. GKV-Versicherte erhalten nur die gesetzlichen Leistungen je nach Kassenlage, was zu vergangenen wie auch zukünftigen Einschränkungen des Leistungsumfangs führen kann.
Wer kann sich privat krankenversichern?
In die PKV dürfen besser verdienende Angestellte sowie Beamte, Freiberufler und Selbständige. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnen sich die Beiträge nicht nach der Höhe des Monatsverdienstes, sondern richten sich nach Alter, Gesundheitszustand sowie den individuell gewählten Tarifen und Gesundheitsleistungen.
Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist nach Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) möglich. Dafür muss das Brutto-Jahreseinkommen im Jahr 2024 insgesamt über 69.300 Euro jährlich liegen (In einigen Ausnahmefällen gilt die besondere JAEG i.H.v. 62.100 Euro.).
Regelmäßige Zahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld werden auf das jährliche Einkommen angerechnet, Sonderzahlungen, wie zum Beispiel Erfolgsbeteiligungen oder Einmalzahlungen, nicht.
Erst nachdem der Verdienst ein Kalenderjahr über der genannten Grenze lag, kann grundsätzlich für das Folgejahr eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden. Der Arbeitgeber bezuschusst die monatlichen Beiträge zur Krankenversicherung mit maximal 421,77 Euro und zur Pflegepflichtversicherung mit maximal 87,98 Euro (Stand: Jahr 2023).
Da für Freiberufler und Selbständige grundsätzlich keine gesetzliche Krankenversicherungspflicht besteht, haben sie die Wahl, ob sie sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern wollen. Die Kosten der jeweiligen Krankenversicherung tragen Sie allein.
Beamte erhalten im Krankheitsfall durch ihren Dienstherrn eine Beihilfe. Die Höhe der Erstattung richtet sich dabei nach den jeweiligen Vorschriften des Bundes bzw. des jeweiligen Bundeslandes. Die Beihilfesätze beim Dienstherrn Bund liegen bei 50 Prozent für Beamte, 70 Prozent für die Ehepartner und 80 Prozent für Kinder. Diese Sätze können bei anderen Dienstherren, wie z. B. Land oder Kirche, variieren.
Da das System der Beihilfe nicht zur gesetzlichen Krankenversicherung passt, sind Beamte regelmäßig privat versichert. Die PKV bietet Tarife, die individuell auf die Beihilfesätze abgestimmt sind. Darüberhinausgehende Zusatzleistungen sind mit Beihilfeergänzungstarifen versicherbar.
Studierende, die ein Hochschulstudium aufnehmen, sind üblicherweise versicherungspflichtig in der GKV. Es besteht aber in den ersten drei Monaten nach Studienbeginn die Möglichkeit, sich von dieser Pflicht befreien zu lassen und eine Private Krankenversicherung abzuschließen. Fällt die Entscheidung für die PKV, ist man für die Dauer der Hochschulausbildung daran gebunden. Bei der Aufnahme einer krankenversicherungspflichtigen Tätigkeit nach der Studienzeit kann zurück in die GKV gewechselt werden.
Für neugeborene Kinder können zu erleichterten Bedingungen und ohne Gesundheitsprüfung eine PKV oder private Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Zwei Kriterien sind dafür zu erfüllen: Ein Elternteil muss mindestens drei Monate bei dem Unternehmen versichert sein, bei dem auch das Kind versichert werden soll. Innerhalb von zwei Monaten ab der Geburt muss der Aufnahmeantrag gestellt sein, damit das Kind rückwirkend versichert werden kann.
Sofern Eltern einen höherwertigen Versicherungsschutz für das Kind als für sich selbst abschließen (beispielsweise Ein- statt Zweibettzimmer), ist dafür eine Risikoprüfung notwendig. Bei adoptierten Kindern gelten zwar grundsätzlich die gleichen Regelungen, allerdings darf der Versicherer einen Zuschlag verlangen, wenn ein erhöhtes Risiko besteht.
Welche Leistungen bietet die private Krankenvollversicherung?
Die PKV kann eine deutlich bessere medizinische Versorgung als die gesetzliche Krankenversicherung, die nur eine „Grundversorgung“ für ihre Versicherten bereitstellt, gewährleisten. Ein echter Vorteil ist die freie Tarifwahl, denn so können Sie den Versicherungsschutz individuell auf Ihre Bedürfnisse abstimmen und zusammenstellen. Weitere Vorteile im Überblick:
- freie Arztwahl, auch Privatärzte, Heilpraktiker oder Osteopathen *)
- guter Zugang zu innovativen Behandlungsmethoden *)
- keine Zuzahlung bei verschreibungspflichtigen Medikamenten *)
- hohe Kostenerstattung bei Zahnersatz *)
- Zugriff auf ein großes Spektrum von Medikamenten sowie Heil- und Hilfsmitteln *)
- stationäre Behandlung im Einbettzimmer / Chefarzt *)
- Beitragsrückerstattung, wenn Leistungen nicht in Anspruch genommen werden *)
- bevorzugte Behandlung: kurze Wartezeiten, zügige Terminvergabe, Zugang zu reinen Privatpraxen
- Beiträge unabhängig vom Einkommen
- Leistungsgarantie, vertraglich zugesicherte Leistungen können nicht gekürzt werden
*) je nach Tarif
Wer Einkünfte durch seine berufliche Tätigkeit erzielt, wie Angestellte, Freiberufler und Selbständige sollte zudem mit einem Krankentagegeld den Verdienstausfall für längere Arbeitsunfähigkeit absichern. Als weitere Zusatzversicherungen bieten sich auch ein Krankenhaus- und Pflegetagegeld an.
PKV erwirtschaftet weiter Zinsgewinne
Durchschnittsverzinsung im Vergleich zum Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB)
Quelle: https://www.pkv.de
Übrigens: Das Kapitaldeckungsprinzip funktioniert selbst bei Niedrigzinsen. 2008 lag der Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) bei 4,25 Prozent. Danach setzen Zinssenkungen ein, die 2016 (bis heute) in einen EZB-Leitzins von 0 Prozent mündeten. Im selben Zeitraum haben sich die PKV-Altersrückstellungen mehr als verdoppelt: von 134 Milliarden Euro auf rund 310 Milliarden Euro (Ende 2022).
Die Anlagestrategie der Versicherer baut auf langfristige Kapitalanlagen, Immobilien, sichere Anleihen und Infrastrukturprojekte, wie beispielsweise Windkraft- oder Solaranlangen. So konnten die PKV-Unternehmen in 2022 eine durchschnittliche Nettoverzinsung von 2,27 Prozent erzielen.
Unser Service: die Risikovoranfrage
Vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung steht die wichtige Gesundheitsprüfung, also das Beantworten von Gesundheitsfragen bei der Antragstellung. Damit prüft der Versicherer, ob normale Gesundheitsverhältnisse vorliegen und er mit Ihnen ein Vertragsverhältnis eingehen möchte. Sollten Gesundheitsstörungen vorliegen, kann der Versicherer Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse verlangen oder den Antrag ablehnen.
Hier ist Vorsicht geboten! Denn wenn Sie die Anfrage bei einem Versicherer „auf eigene Faust“ vornehmen und eventuell ein negatives Ergebnis – also einen Risikozuschlag oder eine Ablehnung aufgrund von Vorerkrankungen – erhalten, müssen Sie dies in der Regel bei Folgeanfragen bei weiteren Versicherern angeben. Das kann den gewünschten Versicherungsschutz erschweren oder sogar verhindern.
Unsere Empfehlung: Nutzen Sie unseren Service der Risikovoranfrage. Wir fragen auf Wunsch mit Ihren anonymisierten Daten zugleich bei verschiedenen Privaten Krankenversicherungen an, um zu erfahren welche Konditionen diese anbieten würden. Auf Basis der Antworten können wir dann – gemeinsam mit Ihnen – den passenden Versicherer und Tarif in Ruhe auswählen.
In vier Schritten geht es mit uns zu Ihrer privaten Krankenversicherung:
Schritt 1: Sie schreiben uns über das Kontaktformular an oder melden sich telefonisch.
Schritt 2: Wir klären in einem Telefonat etwaige Fragen und besprechen den weiteren Ablauf. Zudem klären wir, ob eventuell Atteste oder weitere medizinische Zusatzinformationen vorgelegt werden müssen.
Schritt 3: In unserem Termin (persönlich, online oder telefonisch) füllen wir gemeinsam die Gesundheitsfragen aus. Diese können Sie vorher bereits einsehen und sich damit ein Bild über den Umfang machen. Bei den Fragen zum Gesundheitszustand wird üblicherweise dies abgefragt:
- Beschwerden/ambulante Behandlungen der letzten drei bis fünf Jahre
- schwere Erkrankungen oder Behinderungen (häufig ohne zeitliche Einschränkung)
- Krankenhausaufenthalte der letzten fünf bis zehn Jahre
- aktuelle oder bevorstehende Behandlungen, z. B. Psychotherapie oder Kinderwunsch
- Körpergröße und -gewicht, fehlende Zähne
Bei der Beantwortung dieser Fragen muss zwingend auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte geachtet werden. Daher ist es sinnvoll vom Auskunftsrecht bei Ihrem Arzt und der Krankenkasse Gebrauch zu machen, damit Sie über alle wichtigen gespeicherten Informationen verfügen. So können wir diese Punkte im Vorfeld der Anfrage besprechen.
Schritt 4: Jetzt starten wir mit der Risikovoranfrage an ausgewählte Versicherer. Im Anschluss besprechen wir gemeinsam die vorliegenden Ergebnisse und wählen das gewünschte Angebot mit Ihnen aus.
Unterschied Private Krankenvollversicherung versus Gesetzliche Krankenversicherung
PKV „Vergütungen darf der Arzt nur für Leistungen berechnen, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst für eine medizinisch notwendige ärztliche Versorgung erforderlich sind.“ (§ 1(2) GOÄ – Gebührenordnung der Ärzte, die die Grundlage für die Abrechnung medizinischer Leistungen mit Privatpatienten regelt) | GKV „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“ (§12 SGB V – fünftes Buch Sozialgesetzgebung, das alle maßgeblichen Bestimmungen zur gesetzlichen Krankenversicherung beinhaltet) |
PKV Die Eingangsvoraussetzung, dass keine gesetzliche Versicherungspflicht vorliegt, muss erfüllt sein. Bei Antragstellung müssen ausführlich Gesundheitsfragen beantwortet werden. Möglich sind Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse bei bestehenden Vorerkrankungen. Wenn der Gesundheitszustand zu schlecht ist, kann der Antrag abgelehnt werden. Bei Mitversicherung eines Krankentagegeldes wird zudem die wirtschaftliche Situation geprüft.
| GKV Bei Erfüllung der formalen Voraussetzungen für eine Versicherungspflicht oder freiwillige Versicherung kann jeder in der GKV aufgenommen werden. Der Gesundheitszustand spielt dabei keine Rolle. |
PKV Bei einem nahtlosen Übertritt von einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung können die bestehenden Vorversicherungszeiten angerechnet werden und die Wartezeit entfällt. Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein, können Wartezeiten von drei und acht Monaten vereinbart werden, bis der volle Versicherungsschutz in Anspruch genommen werden kann. In diesem Zeitraum muss der Versicherte eventuelle Krankheitskosten selbst zahlen (Ausnahme Unfall).
| GKV Nach einem Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse gibt es keine Wartezeit, an die man gebunden ist. Ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft besteht grundsätzlich voller Versicherungsschutz.
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PKV Für jedes Familienmitglied wird ein eigener Beitrag fällig. Die Höhe richtet sich nach Alter und Gesundheitszustand bei Antragstellung sowie dem gewünschten Leistungsumfang. Für Erwachsene werden grundsätzlich eigene Altersrückstellungen gebildet.
| GKV Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen des Versicherten, dem Beitragssatz der Krankenkasse und der Beitragsbemessungsgrenze. Es werden keine Rückstellungen gebildet, per Umlageverfahren werden die Leistungen finanziert. Soweit die entsprechenden Voraussetzungen nach §10 SGB V erfüllt sind, können Kinder und Ehepartner grundsätzlich beitragsfrei mitversichert werden. |
PKV Beim Kostenerstattungsprinzip werden die medizinischen Leistungen, die ein Arzt oder eine Klinik erbringt, direkt mit dem Patienten abgerechnet. Der mit der PKV geschlossene Versicherungsvertrag regelt den bestehenden Anspruch auf die Erstattung der Kosten hinsichtlich der Höhe und dem Umfang.
| GKV GKV-Versicherte erhalten medizinische Leistungen, ohne selbst in Vorleistung zu treten. Die Leistungserbringer, wie z.B. Ärzte oder Therapeuten, rechnen direkt mit der Krankenkasse oder der kassenärztlichen Vereinigung ab.
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PKV: Über die im Versicherungsvertrag vereinbarte Selbstbeteiligung leisten privat Versicherte einen Eigenanteil für medizinische Leistungen, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel sowie Zahnmedizin. Sobald der Eigenanteil ausgeschöpft ist, werden die darüber hinaus gehenden Summen vom Versicherer übernommen. Zudem sind Summengrenzen und weitere vertragliche Regelungen zu beachten.
| GKV: Die Zuzahlungen bei der GKV sind eine Form der finanziellen Selbstbeteiligung der Versicherten und werden zusätzlich zu den Beiträgen fällig. Die Zuzahlungspflicht besteht für viele Gesundheitsleistungen wie zum Beispiel Krankenhausaufenthalte, Reha, Arznei- und Verbandmittel. Die Summe der jährlichen Zuzahlungen ist auf zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens begrenzt.
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PKV In der PKV sind die Beiträge im Rentenalter nach wie vor einkommensunabhängig und richten sich nach dem gewählten Vertragsumfang. Für die Versicherten gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten ihren gewählten Tarif anzupassen und so den Beitrag zu reduzieren:
Unser Tipp: Im Alter kommt üblicherweise die Zeit, in der die Gesundheitsleistungen intensiver genutzt werden. Sprechen Sie daher mit einem Versicherungsfachmann Ihres Vertrauens, wie sich eventuelle Änderungen sinnvoll gestalten lassen. | GKV Grundsätzlich sind gesetzliche und betriebliche Renten beitragspflichtig. Dies setzt die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) voraus. Sollten die Voraussetzungen der KVdR nicht erfüllt sein, sind auch Beiträge auf private Renten, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalvermögen fällig. Die Voraussetzungen für die KVdR finden Sie auf der Homepage der deutschen Rentenversicherung. |
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