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Private Rentenversicherung

Es gibt viele Möglichkeiten der Altersvorsorge, aber welche passt am besten zu mir?

Zunächst ist es bei der Altersvorsorge egal in welcher Form man für die Rente spart. So kann man gefördert, durch Betriebsrente, Riester-Rente und Basisrente oder mit einer Privatrente oder Fondssparplänen sehr flexibel vorsorgen.

Entscheidend ist, dass die Rücklagen für die Schließung der Versorgungslücke in der Rente ausreichen werden.
Zwei wesentliche Unterschiede charakterisieren einerseits die geförderte und andererseits die flexible Altersvorsorge:

  • Wie werden Beiträge und Renten steuerlich behandelt?
  • Wie gestalten sich die Auszahlungsmöglichkeiten von Renten und Kapital?

Wenn man sich mit den Antworten zu den vorangestellten Fragestellungen befasst, erkennt man die unterschiedliche Struktur der verschiedenen Vorsorgeprodukte.

Private Rentenversicherung

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Verbliebenes „kleines Steuergeschenk“ des Staates seit 2005

Während der Staat die Betriebsrente, Riester-Rente und Basisrente durch die Steuerbegünstigung des Beitrags sehr stark fördert, sind die Fonds- und Banksparpläne nicht absetzbar, auch wenn sie der Altersvorsorge dienen sollen.

Mit der Privatrente (der 3. Schicht) ist auch nach 2005 noch immer ein flexibles und steuerbegünstigtes Produkt für die Altersvorsorge verblieben. Da die Beiträge hierfür nicht absetzbar sind, werden die Rentenleistungen nur mit dem niedrigen Ertragsanteil versteuert. Dies führt dazu, dass der wesentliche Teil des Rentenbezugs steuerfrei bleibt. So ist dieser nach §22 EStG Renten ab dem 67. Lebensjahr nur mit einem Anteil von 17 % zu versteuern. Man spricht dabei auch von der sogenannten „vorgelagerten Versteuerung“ der Beiträge.

Bezieht man beispielsweise eine Rente in Höhe von 1.000 Euro monatlich (aus der 3. Schicht), sind nur 170 Euro zu versteuern. Geht man von einem persönlichen Grenzsteuersatz von 30 % aus, sind lediglich 5,10 Euro monatlich an das Finanzamt abzuführen. Auch bei einer einmaligen Kapitalauszahlung gewährt der Fiskus hier ein kleines Steuerprivileg.

Wenn man nach einer mindestens 12-jährigen Laufzeit und der Vollendung des 62. Lebensjahres die Auszahlung vereinbart, sind nur die Hälfte der Erträge nach dem Halbeinkünfteverfahren zu versteuern. Soweit die vorgenannten Laufzeiten unterschritten werden, wird Abgeltungssteuer auf die Erträge fällig. Dann wird, wie auch in Bank-, Fonds- und anderen vergleichbaren Anlagen, der Rendite-Killer – die Abgeltungssteuer – in Höhe von 25 % zzgl. Soli und ggfls. Kirchensteuer fällig.

Seit 2018 gilt zusätzlich die pauschale Teilfreistellung von 15 % für neu abgeschlossene Fondspolicen der 3. Schicht. Dadurch liegt der zu versteuernde Anteil der Erträge nur bei 42,5 % (die Hälfte von 85 %). Selbst bei einem persönlichen Grenzsteuersatz von 42 % liegt die abzuführende Steuer tatsächlich nur bei 17,85 % der ausgezahlten Erträge.

Vergleich Fondspolicen und Fondssparplan

Private Rentenversicherung

Das Beispiel zeigt die Entwicklung von Fondspolice, Fondspolice  Rentenkapital und Fondsparplan. Dabei wurden folgende Annahmen zu Grunde gelegt:

Die Rentenlaufzeit beträgt 35 Jahre, eine Umschichtung der Kapitalanlage erfolgt im 20. Jahr in einen Mischfonds, eine weitere im 30. Jahr in einen Rentenfonds, während das Bezugsende der Rente auf 35 Jahren festgelegt ist. Bei der Fondspolice Rentenkapital steht das Kapital zur Verrentung zur Verfügung. Grundsätzlich ist es möglich, bis zu einem Endalter von 85 Jahren in einer Police investiert zu bleiben und sich die Rente über Entnahmen individuell zu gestalten. Die Abschlusskosten sind in der Beispielrechnung auf 5 Jahre verteilt und die Bemessungsgrundlage ist auf 30 Jahre begrenzt.

Hinweis: Diese Beispielgrafik ist ohne Obligo und dient nur der Veranschaulichung. Ohne jegliche Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder unter Berücksichtigung aller zusätzlich möglichen einflussnehmenden Faktoren.

Warum sollte Altersvorsorge versicherungsförmig sein?

Verlässt man sich nur auf eine gesetzliche oder berufständische Rente, besteht eine erhebliche Versorgungslücke – ein Leben lang!

Kapitalanlagen kann man für die Zusatzvorsorge nutzen, wenn man die zeitliche Befristung und das Ende eines Auszahlungsplans akzeptiert. Wenn jeder bei seiner statistischen Lebenserwartung sterben würde, also der Normalfall einträte, dann bräuchte auch niemand eine Rentenversicherung. Weil das Leben aber kein Normalfall ist, und kaum einer bei seiner vorausberechneten Lebenserwartung verstirbt, braucht man für ein unbestimmt langes Leben eine Rentenversicherung. Nur im Kollektiv lässt sich die lebenslange Rente perfekt umsetzen. Damit hat man einen echten Versicherungsschutz und eine garantiert lebenslange Rente – egal wie alt man wird. Auch im unerwartet frühen Todesfall gibt es, je nach Gestaltung, Tarif und Versicherungsgesellschaft, unterschiedliche Möglichkeiten der Absicherung. Schließlich haben die Hinterbliebenen das Interesse des Kapitalerhalts.

Geht man ein Risiko ein, wenn man für die Altersvorsorge nur ausschließlich Kapitalanlagen (mit anschließendem Auszahlungsplan) und keine Rentenversicherung wählt? In den meisten Fällen: Ja.  Lebt man ab Renteneintritt doch noch 30 und nicht nur 20 Jahre, fällt die Auszahlung für die restlichen Jahre einfach aus. Wenn man nun also doch länger lebt als man persönlich glaubt, hat man das Risiko: „Mein Geld ist schon weg, aber ich bin noch da.“

Hinzu kommt, dass gerade hochbetagt, das verdrängte Kostenrisiko der Pflegebedürftigkeit zuschlägt – typischerweise nicht am Anfang oder in der Mitte, sondern am Ende eines langen Lebens. Gut wenn man frühzeitig auch für den Pflegefall im hohen Alter an eine lebenslange Einkommensvorsorge gedacht hat, damit menschenwürdige Pflege finanzierbar bleibt.

Ein wesentlicher Vorteil der Privatrente ist die freie Wahl der Anlage

1. Die Investition der Beiträge in das sichere Sicherungsvermögen
Für das Sicherungsvermögen gelten strenge gesetzliche und regulatorische Vorschriften, so dass sichergestellt ist, dass auch im Insolvenzfall Vermögenswerte vorhanden sind, um die Ansprüche der Versicherungsnehmer zu bedienen. Das Ziel der Kapitalanlage orientiert sich an Sicherheit, Rentabilität und Liquidität. Häufig wird dabei in sichere Anlageklassen wie europäische Staatsanleihen, Pfandbriefe und Immobilien investiert. Aktien in geringem Umfang und Infrastrukturinvestitionen dienen oftmals zur Beimischung. Bei klassischen Rentenversicherungen lag die laufende Durchschnittsverzinsung in 2023 bei circa 2,3%.

2. Die Investition der Beiträge in Fonds und ETFs
Die fondsgebunden Privatrente hat den Vorteil, dass durch die Investition an den Kapitalmärkten, durch aktiv gemanagte Fonds und ETFs, eine ansehnliche Rendite, auch in einem niedrigen Zinsumfeld, erzielt werden kann. Da bei der Basisrente gänzlich oder teilweise auf die Bruttobeitragsgarantie verzichtet werden kann, steigen die Chancen auf höhere Renditen noch einmal deutlich an. Diese Wahl ermöglicht die steuerlich geförderte Investition in Wertpapiere und vermeidet die Abgeltungssteuer.

3. Die Hybrid-Police mit flexibler Garantie
Wer nicht gänzlich auf Garantien verzichten, aber dennoch eine attraktive Rendite erwirtschaften möchte, findet mit der hybriden Rentenversicherung einen ausgewogenen Kompromiss. Hierbei stehen „Zweitopf“- und „Dreitopf“- Hybrid-Policen zur Auswahl. Dabei werden die Beiträge zwischen dem Sicherungsvermögen, einem Wertsicherungs-Fonds und freien Fonds ohne Garantie aufgeteilt. Durch den sicheren Baustein Sicherungsvermögen und dem Wertsicherungs-Fonds hat man in Krisenzeiten mit seinen Investitionen einen sicheren Hafen. Gleichzeitig ermöglicht das Guthaben im freien Fonds bei steigenden Kursen an den Kapitalmärkten höhere Renditechancen.

Grundsätzlich gilt: Je höher der Garantieprozentsatz der Bruttobeiträge gewählt wird (zum Beispiel 50%, 70% oder 90%), desto niedriger ist die Chance auf eine höhere Rendite. Während bei einer niedrigeren Garantie die Renditechance durch eine höhere Investition in den freien Fonds steigt. In Abhängigkeit vom Kapitalmarkt, der Laufzeit der Versicherung und der persönlichen Risikoneigung wird das Vertragsvermögen zwischen den zwei bzw. drei Töpfen aufgeteilt. Die Aufteilung zwischen Sicherungsvermögen, Wertsicherungs-Fonds und freien Fonds wird je nach Produkt monatlich, teils aber auch täglich, neu justiert.

Hohe Flexibilität – ein Leben lang!

Wenn die gesetzlichen Vorgaben, wie z.B. die fehlende Kapitalisierungsmöglichkeit einer geförderten Basisrente nicht den persönlichen Wünschen entsprechen, braucht man eine flexible Alternative. Manche Verbraucher entscheiden sich daher nicht für die geförderte Altersvorsorge und finden mit der Privatrente eine besonders flexible Lösung, die sich an viele Lebenssituationen anpassen kann.

Wir möchten hier kurz auf die wichtigsten Möglichkeiten eingehen, die Ihnen ein solcher Vertrag bietet.

Alle Vorteile der Privatrente auf einen Blick:

  • Lebenslanger Einkommensschutz möglich
  • Alternativ: Teil- oder Einmalauszahlung des Altersvorsorgeguthabens
  • Als Sicherheit hinterleg- oder verpfändbar (z.B. bei Darlehen)
  • Vorzeitige Entnahme und Kündigungsmöglichkeiten umsetzbar (steuerliche Konsequenzen beachten)
  • Flexible Beitragsgestaltung, auch mit Sonderzahlungen
  • Teilweise Pfändungs- und Verwertungsschutz (bei Verwertungsausschluss: Rechtsgrundlagen beachten!)
  • Vermeidung von Abgeltungssteuer
  • Günstige Ertragsanteilsbesteuerung oder Halbeinkünfteverfahren
  • Möglichkeit der Zusatzversicherungen für Berufsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit und Hinterbliebenenschutz
  • Keine Einschränkungen bei der Wahl des Kreises der Bezugsberechtigten im Todesfall
  • Freie Wahl der Anlage, auch Fonds und ETFs
  • Nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt

Sprechen Sie uns gerne an, wir stehen Ihnen mit einer kompetenten und unabhängigen Beratung jederzeit zur Verfügung.

Verwandte Themen: 
Private Basisrente, Betriebliche Altersvorsorge, Fondssparen

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