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Unterversicherung in der Gebäudeversicherung

Mit dem richtigen Gebäudewert Unterversicherung vermeiden

Wert 1914: Berechnungsgrundlage der Versicherungssumme für eine Gebäudeversicherung

Die angemessene Absicherung Ihrer Immobilie, ob Betriebsgebäude oder Wohngebäude, ist ohne Frage unverzichtbar. Versicherer erstatten jedoch maximal den in der Police hinterlegten Versicherungswert. Wie aber berechnet die Versicherungswirtschaft den Gebäudewert, um die Versicherungssumme festzulegen? Wir erläutern wie diese Summen- und Wertermittlung bei einer Gebäudeversicherung vorgenommen wird.

Beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung ist es sehr wichtig, dass die gewählte Versicherungssumme dem tatsächlichen Versicherungswert entspricht. Wird die Versicherungssumme im Vertrag zu niedrig festgelegt, besteht eine Unterversicherung.

Das kann fatale Folgen haben: Wenn die Wiederherstellungskosten höher liegen als die im Vertrag festgelegte Summe, kann der Versicherer im Schadenfall ggfs. die Leistung anteilig kürzen und der Versicherungsnehmer ist gezwungen den Differenzbetrag selbst zu begleichen. Von kleineren Abweichungen bis hin zu sehr hohen finanziellen Belastungen – eine Unterversicherung birgt immer Risiken.

Im Falle einer Überversicherung ist das Gebäude zwar ausreichend versichert und es besteht keine Gefahr eines Abzuges, allerdings hat der Versicherte in diesem Fall zu hohe Beiträge gezahlt. Beide Fälle zeigen, wie wichtig eine regelmäßige Prüfung des Versicherungswertes ist.

Wohngebäudeversicherung

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Wie vermeidet man eine mögliche Unterversicherung?

Um eine Unterversicherung möglichst zu vermeiden, sollten die nachstehenden Punkte bedacht werden:

  • Prüfen Sie beim Immobilienkauf bei der Übernahme von Altverträgen genau, ob die eingetragenen Werte und Konditionen zur Situation passen.
  • Passen Sie die Versicherungspolice bei Sanierungen oder wertsteigernden Umbaumaßnahmen den neuen Gegebenheiten an.
  • Lassen Sie die Versicherungssumme mit einem anerkannten Verfahren ermitteln.
  • Überprüfen Sie den Versicherungswert regelmäßig und lassen Sie diesen bei Bedarf anpassen.
  • Vereinbaren Sie mit Ihrem Versicherer einen sogenannten Unterversicherungsverzicht.

Was ist ein Unterversicherungsverzicht?

Die Vereinbarung eines Unterversicherungsverzichtes kann Sie vor den finanziellen Folgen der Unterversicherung schützen beziehungsweise diese deutlich abmindern. Ist ein Unterversicherungsverzicht im Vertrag festgelegt, übernimmt der Gebäudeversicherer üblicherweise den zusätzlichen Differenzbetrag. In einigen Fällen wird die maximale Höhe des zu erstattenden Differenzbetrages im Vertrag festgelegt.

Der Wert 1914

Um die Versicherungssumme zu ermitteln, arbeitet die Versicherungswirtschaft mit einem fiktiven Rechenwert: dem Wert 1914. Damit die Zahlungen der Gebäudeversicherung im Schadenfall tatsächlich ausreichen, um Schäden zu beheben, müssen Versicherer das aktuelle Kostenniveau berücksichtigen, das sich durch steigende Löhne oder sich ändernde Baupreise ergibt.

Hierfür wird der Wert 1914 als einheitliche Berechnungsgrundlage genutzt, weil das Jahr 1914 das letzte Jahr in Deutschland war, in dem drei wichtige Faktoren vorlagen:

  1. Es gab stabile (und daher aussagekräftige) Baupreise.
  2. Die Währung war goldgedeckt.
  3. Ungewöhnliche Baupreissteigerungen, wie sie heute möglich sind, gab es nicht.

Der 1914er Wert gibt an, was Ihr zu versicherndes Gebäude damals in Goldmark gekostet hätte. Für die Berechnung des 1914er Wertes werden fest definierte Kriterien geprüft. Dazu zählen unter anderem

  • das Baujahr, das auf die Bausubstanz bzw. verwendete Baumaterialien und handwerkliche Leistungen Rückschluss gibt;
  • die Gebäudeart, zum Beispiel ob es sich um ein Funktionsgebäude auf Betriebsgelände, Bürogebäude, kombiniertes Wohn- und Geschäftshaus oder Wohnhaus handelt;
  • der Gebäudeausbau, betrachtet wird unter anderem die Geschossanzahl, bestehende Unterkellerung, Ausbau des Dachgeschosses, udgl.;
  • die Gebäudeausstattung, also beispielsweise die Qualität von Fassaden, Außenwänden, tragenden Elementen, Fenster, Türen, Dach, Fußböden etc.

Unter Zuhilfenahme des aktuellen Baupreisindex, der jährlich vom Statistischen Bundesamt ermittelt wird, kann der Neubauwert für ein bestimmtes Jahr ermittelt werden.

Der Neubauwert: Grundlage des Versicherungsumfangs

Der Betrag, der für die Wiederherstellung der Immobilie in gleicher Art und Güte aufzubringen wäre, ist der Neubauwert. Die Angaben des Versicherungsnehmers sind die Grundlage für die Festlegung dieses Wertes und somit eine wichtige Kennzahl, um die Versicherungssumme und die zu zahlenden Prämien in angemessener Höhe festzulegen.

Damit der Neubauwert nicht jährlich an die Preisentwicklungen angepasst werden muss, wird der 1914er Wert zur Hilfe genommen. Multipliziert mit dem geltenden Baupreisindex erhält man den aktuellen Neubauwert. Auf Basis von etwa 200 Faktoren wie aktuellen Löhnen oder Bau- und Rohstoffkosten errechnet das Statistische Bundesamt diesen Index.

Unterversicherunng

Multipliziert man den Wert 1914 mit dem Baupreisindex und teilt das Ergebnis durch 100 erhält man so den Neubauwert Ihrer Immobilie und hat die Grundlage für die Festlegung der Versicherungssumme und der zu zahlenden Prämien.

Ein Beispiel:

Wert 1914: 40.000 Mark
Baupreisindex 2023: 1.961,4
Ergibt 40.000 x 1.961,4 / 100 = 784.560 Euro

Gemeinsam mit unseren Beratern oder Ihrem Versicherer könnten Sie den Neubauwert Ihrer Immobilie für jedes beliebige Jahr errechnen. Die Baupreisindizes der letzten Jahre in der Übersicht:

2023: 1.961,4
2022: 1.668,2
2021: 1.568,3
2020: 1.523,0
2019: 1.454,3
2018: 1.396,7
2017: 1.358,3
2016: 1.330,7
2015: 1.310,3

(Quelle: Destatis Statistisches Bundesamt, 29.07.2021, https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Baupreise-Immobilienpreisindex/_inhalt.html)3

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