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Private Wohngebäudeversicherung

Sichern Sie Ihr Wohnhaus optimal ab

Mit einer Wohngebäudeversicherung ist das Eigenheim gegen finanzielle Risiken abgesichert. Sie kommt je nach Police für die Kosten auf, die durch Feuer, Blitzeinschläge, Sturm oder Überspannung entstehen. Wichtig ist es, die Wohngebäudeversicherung immer individuell an die Immobilie und den Wohnort anzupassen. Es ist in vielen Fällen sinnvoll, den Versicherungsschutz um zusätzliche Gefahren zu erweitern.

Ob Holzhaus, Massivhaus oder Fertighaus: Jeden Eigentümer kann es treffen, ein plötzlicher und teurer Schaden am Eigenheim oder Ferienhaus. Die Beseitigung dieser Schäden kann für den Eigenheimbesitzer oder Vermieter schnell sehr teuer werden. Eine Wohngebäudeversicherung schützt vor den finanziellen Folgen und sollte immer individuell an die zu versichernde Immobilie angepasst werden.

Ein Wohngebäude ist per Definition der Versicherungen dann als solches zu bewerten, wenn es überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird. Grundsätzlich wird über die Wohngebäudeversicherung nicht nur die Immobilie versichert, sondern auch die meisten festen Einbauten wie Heizungsanlagen, sanitäre Einrichtungen fest verlegte Böden und vieles mehr.

Ein fachkundiger Versicherungsmakler unterstützt beim Abschluss der richtigen Versicherung und hilft Ihnen dabei, die erforderlichen Bausteine zu definieren.

Wie wird die Versicherungssumme einer Wohngebäudeversicherung ermittelt?

Die Versicherungssumme sollte sich an den aktuellen Wiederherstellungskosten, also dem Neubauwert der Immobilie, orientieren. Dies kann mit Hilfe von anerkannten Wertermittlungssystemen gelingen. Dies erfolgt häufig mit dem 1914er Wertermittlungsbogen, durch Bewertungen von Bausachverständigen oder durch anerkannte, moderne und digitale Systeme, wie z.B. SkenData. Im Schadensfall soll dem Versicherten also die Summe ausgezahlt werden, die nötig ist, um die Immobilie neuwertig wiederherzustellen.

Als Berechnungsgrundlage dient meist ein fiktiver Einheitswert aus dem Jahr 1914, der jährlich mit dem aktuellen Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes multipliziert und dann durch den Faktor 100 geteilt wird. Der 1914er Wert muss für jedes Gebäude individuell bestimmt werden. Für die Festlegung des Wertes werden bestimmte Kriterien geprüft. Dazu zählen die Gebäudeart, die Bauartklasse (BAK 1 – BAK 5), die Flächen, die Kubatur, die Geschossanzahl, die Anzahl der Wohneinheiten, der Ausbau des Gebäudes und die Ausstattung.

Ein Rechenbeispiel
Immobilienwert von 1914: 25.000 Mark
Baupreisindex von 2023: 1.961,4

Rechnung: 25.000 (Mark 1914) x 1.961,4 (Index) / 100 = 490.350 Euro (Neubauwert der Immobilie im Jahre 2023).

Dieser Wert dient als einheitliche Basis für die Ermittlung der Versicherungssumme und die nachfolgende Höhe der Versicherungsprämie. Die angemessene Höhe der Absicherung ist für die Versicherten sehr wichtig, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Auch eine Überversicherung ist nicht zielführend, denn der Versicherte zahlt in diesem Fall über Jahre oder sogar Jahrzehnte zu hohe Versicherungsbeiträge.

Wohngebäudeversicherung

Haben Sie Fragen zum Thema Wohngebäudeversicherung?
Dann kontaktieren Sie uns gerne.

Gleitender Neuwert: Warum verändert sich der Neubauwert regelmäßig?

Die Kosten, die beispielsweise für den Wiederaufbau eines Hauses nach einem Brand entstehen, müssen jedes Jahr neu berechnet werden. Neben der Inflation fließen beispielsweise auch gestiegene Löhne und Baukosten in die Berechnung des Neubauwertes mit ein. Die vereinbarte Versicherungssumme muss immer so ausgelegt sein, dass sie den Totalschaden eines Gebäudes für die neuwertige Widerherstellung eines vergleichbaren Gebäudes abdecken kann. Daher sind sehr viele Wohngebäude in Deutschland zum gleitenden Neuwert versichert.

Das alternative Wohnflächen-Modell

Eine Beitragsberechnung für die Wohngebäudeversicherung kann alternativ anhand des Wohnflächenmodells, auch bekannt als sog. Quadratmetermodell, erfolgen. Dabei errechnet sich der Beitrag, dann ungeachtet des tatsächlichen Wertes des Gebäudes, nach der Wohnfläche. Hier wird oftmals ein Betrag vereinbart, welcher bei der Ermittlung der Versicherungssumme mit der Wohnfläche multipliziert wird. Wenn der Versicherungsnehmer den vereinbarten Betrag oder die Höchstleistung der Police akzeptiert, gewährt die Versicherungsgesellschaft im Gegenzug regelmäßig einen Unterversicherungsverzicht. Dies setzt natürlich u.a. zutreffende und vollständige Angaben zur Wohnfläche sowie zu Ausstattungsmerkmalen, etc. der Immobilie voraus.

Welche Schäden deckt die Wohngebäudeversicherung ab?

Gebäudeversicherung SturmschadenMit einer Wohngebäudeversicherung ist die Immobilie gegen viele finanzielle Schäden abgesichert. Zum Wohngebäude zählen dabei auch die angeschlossenen Gebäudebestandteile sowie Gebäudezubehör (z.B. Terrassen, die unmittelbar an das Gebäude anschließen). Als Gebäudebestandteil gelten alle Sachen, die fest in das Gebäude eingefügt sind. Anders ist es bei Nebengebäuden wie freistehende Garagen. Diese müssen in aller Regel zusätzlich benannt und mitversichert werden.

Was zählt zum Gebäudebestandteil im Sinne der Wohngebäudeversicherung?

Für Versicherte ist auf den ersten Blick oftmals nicht klar ersichtlich, was zum versicherten Gebäudebestandteil gehört. Eine Küche, die vorab raumtechnisch geplant und individuell für das Gebäude gefertigt und eingebaut wird, gilt als Gebäudebestandteil, der in der Wohngebäudeversicherung erfasst sein sollte. Eine (Anbau-)Küche aus dem Katalog des Möbelhauses zählt grundsätzlich zum Hausrat und ist über die Hausratversicherung abgedeckt.  

Standardmäßig sind die folgenden Schäden in der Wohngebäudeversicherung abgedeckt:

  • Feuer (durch Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Schäden durch Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)
  • Sturm- und Hagelschäden

Nur die im Versicherungsschein genannten Schäden sind am Ende auch tatsächlich versichert.
Es ist jedoch möglich, durch Zusatzvereinbarungen weitere Schäden mitzuversichern.

Versicherungsbeispiele aus der Praxis

Für ein besseres Verständnis, welche Schäden genau durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt werden, ein paar Beispiele aus der Praxis.

Beispiel 1: Wasserrohrbruch setzt die Wohnräume unter Wasser

Bei einer Familie platzt in der Nacht ein Wasserrohr. Dabei wird die Decke durchnässt und muss durch ein Bauunternehmen professionell getrocknet werden. Der fest verbaute Holzdielenboden im Erdgeschoss wird bei dem Wasserschaden massiv beschädigt. Für die genannten Schäden kommt die Wohngebäudeversicherung auf.

Beispiel 2: Dach durch Sturm zerstört

Ein Sturm fegt im Herbst durch die Stadt und zerstört dabei das Dach eines Wohnhauses. Die aufwändigen Reparaturen werden von der Wohngebäudeversicherung übernommen.

Beispiel 3: Brand durch Schmoren der Elektroleitungen

Ein unbemerktes Verschmoren der Elektroleitungen in einem Wohnhaus hat zu einem Brand geführt. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt alle Schäden, die durch das Feuer und die Löscharbeiten an dem Gebäude selbst und den fest verbauten Gebäudeteilen wie der Einbauküche, dem massiven Kamin, dem fest verbauten Fußboden und den Sanitäranlagen entstanden sind.

Individuelle Erweiterungen der Versicherungen sind möglich

Je nach Immobilie und dem Standort des Wohngebäudes können weitere Gefahren in die Wohngebäudeversicherung eingeschlossen werden. Dadurch erhöht sich am Ende die Versicherungsprämie, aber auch der dafür nötige Versicherungsschutz.

Die drei grundlegenden Risiken Feuer, Wasser, Sturm sind die versicherten Grundgefahren einer Wohngebäudeversicherung. Darüber hinaus gibt es für ein Wohnhaus aber viele weitere Gefahren, die hohe finanzielle Schäden verursachen und die für die Eigentümer zum finanziellen Fiasko werden können.

Elementarschäden und weitere Naturgefahren

Ein Zusatzbaustein in der Wohngebäudeversicherung ist die Elementarschadenversicherung, auch erweiterte Naturgefahrenversicherung genannt. Damit ist das Gebäude vor weiteren finanziellen Schäden durch Überschwemmung oder Rückstau abgesichert. Durch den Klimawandel kommt es immer häufiger zu solchen Ereignissen. Ein prominentes Beispiel aus der jüngsten Vergangenheit ist die Ahrtalflut, die ganze Ortschaften überschwemmt und zerstört hat. Viel zu wenige Hausbesitzer waren hierfür angemessen versichert.

Wasser gehört neben Feuer zu den größten Gefahren für eine Immobilie. Nicht selten entstehen Kosten im fünf- oder sechsstelligen Bereich nach einer Überschwemmung, die aus dem Aufwand für das Auspumpen des Wassers und der anschließenden Trockenlegung resultieren. Laut Expertenmeinung werden die Naturkatastrophen in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Umso dringlicher sollten sich Immobilienbesitzer mit der Frage nach einer Elementarschadenversicherung auseinandersetzen und auf diesen wichtigen Zusatz nicht verzichten.

Durch die vorgenannten Entwicklungen denkt der Gesetzgeber intensiv darüber nach, diesen Versicherungsbaustein Hausbesitzern als zwingend vorzuschreiben. Auf ausreichende staatliche Hilfen bei den Folgen eines Unwetters sollte man sich dabei nicht verlassen. Zahlreiche Landesregierungen haben beschlossen staatliche Hilfen nur dann zu leisten, wenn sich der Hausbesitzer um die Vereinbarung von Versicherungsschutz bemüht haben, es also im Einzelfall nicht möglich war den Elementarschadenschutz für die Immobilie zu vereinbaren. Dabei sind nach Angaben des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft 99 % der Gebäude in Deutschland gegen diese Gefahr versicherbar. Zudem sind staatliche Hilfen oft nur freiwillig und begründen keinen dauerhaften oder gar vollwertigen Rechtsanspruch auf Ersatz. Dies ist die Aufgabe der Elementarschadenversicherung und nicht des Staates.

Unbenannte Gefahren

Eine Wohngebäudeversicherung deckt in Kombination der Grundgefahren, zusammen mit einer Elementarschadenversicherung schon sehr viele kapitale Schäden ab, die an einem Gebäude entstehen können. Wer sich darüber hinaus eine Absicherung gegen Schäden wünscht, die nicht ausdrücklich in der Wohngebäude- und Elementarschadenversicherung enthalten sind, der kann sich gegen „unbenannte Gefahren“ absichern, quasi das i-Tüpfelchen für die Gebäudeversicherung. Die Besonderheit dieses Bausteins besteht darin, dass in der Police nicht die versicherten Schäden bzw. Schadensursachen aufgelistet sind, sondern all das versichert ist, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.

Was kann zum Beispiel unter den Versicherungsschutz für „unbenannte Gefahren“ fallen?

  • Schäden am Fußboden durch das Auslaufen eines Farbeimers
  • Schäden durch den Aufprall von Gegenständen
  • Wildtiere im Haus
  • Eindringendes Regenwasser
  • Gebäudeschäden durch gesunkenen Grundwasserspiegel

Die Schäden dürfen nicht mutwillig verursacht sein. Zu den wichtigsten Ausschlüssen gehören außerdem meistens eine fehlerhafte Konstruktion, ein üblicher Verschleiß, Krieg und Atomunfall.

Rechtsschutzversicherungen für Immobilienbesitzer

Ob Streitigkeiten mit dem Nachbarn oder Fragen rund um das Thema Steuern und Finanzamt: Wenn es zu rechtlichen Auseinandersetzungen rund um das eigene Wohnhaus kommt, dann ist eine Rechtsschutzversicherung für Haus- und Grundbesitzer eine hilfreiche Unterstützung. Sie erleichtert es Immobilieneigentümern, Erstattungsansprüche für Schäden rund um ihr Haus geltend zu machen. Häufig sind jedoch Schäden durch den Erwerb, die Finanzierung, Planung oder den Bau der Immobilie ausgeschlossen.

Mietnomadenversicherung für vermietete Immobilien

Wer Eigentum vermietet, kann trotz gründlicher Recherchen zur Bonität des Mieters im Vorfeld dennoch einem weiteren Risiko ausgesetzt sein, wenn der Mieter nicht mehr seine Miete bezahlt. Schäden durch Mietnomaden können sich sehr schnell auf hohe Summen belaufen. Zusätzlich zum Mietausfall können bei dem falschen Mieter zusätzlich auch noch Kosten für Schäden im Gebäude und/oder für die Abfall- und die Ungezieferbeseitigung anfallen. Vermieter können mit einer Mietnomadenversicherung in der Nacht besser schlafen.

Glasbruchversicherung

Immer häufiger kommt in der modernen Architektur Glas zum Einsatz. Für alle Immobilien, in denen es größere oder teure Glasflächen, wie beispielsweise Wintergärten, Glaskochfelder oder Mobiliarverglasungen gibt, kann sich der Abschluss einer Glasversicherung lohnen.

Versichert sind unter anderem:

  • Scheiben / Fassadenflächen aus Glas
  • Spiegel
  • Glasbausteine
  • Wintergärten
  • Panoramafenster
  • Lichtkuppeln

Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, wie der Glasschaden entstanden ist – es sei denn, es kann Vorsatz nachgewiesen werden.

Ein Versicherungsmakler klärt im Einzelfall die Frage, welche Schadensereignisse in der Versicherungssumme abgedeckt sein sollten.  

Photovoltaikanlagen

Im Zuge der steigenden Energiekosten setzen immer mehr Immobilienbesitzer auf die Nutzung von alternativen Energiequellen. Aus diesem Grund sind Solaranlagen auf dem Dach heute längst keine Seltenheit mehr. Allerdings sind die Solarmodule an 365 Tagen im Jahr der Witterung ausgesetzt und müssen auch Hagel, extremen Temperaturen oder Stürmen standhalten können.

Hinzu kommen mögliche Bedienungsfehler oder Vandalismus, durch die eine Solaranlage Schaden nehmen kann. Die dann fälligen Reparaturen sind teuer und verlängern die Amortisationszeit um ein Vielfaches. Eine Photovoltaikversicherung kann entweder als Zusatz in der Wohngebäudeversicherung oder auch als eigenständige Police abgeschlossen werden.  

Können Versicherungen die Regulierung eines Schadens am Wohngebäude ablehnen?

Ist die Ursache des entstandenen Schadens im Versicherungsschein genannt (z.B. Feuer durch Blitzschlag), dann muss die Versicherung für den Schaden aufkommen.

Eine Ausnahme gilt in diesen Fällen:

  • Vorsatz
  • Mangelnde Instandhaltung
  • Krieg
  • Kernenergie/Atomunfall

Wird zum Beispiel nach einem Brand eine vorsätzliche Brandlegung festgestellt, dann muss die Versicherung dafür nicht aufkommen. Auch dann, wenn dem Versicherten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, ist eine Leistungskürzung durch die Versicherung bei Standardpolicen möglich. In Premiumtarifen ist sogar die grobe Fahrlässigkeit oftmals mitversicherbar.

Diese Leistungen erbringt die Versicherung im Schadensfall

Wird ein Haus zum Beispiel durch einen Brand vollständig zerstört, dann zahlt die Versicherung die Summe, die der Eigentümer aufbringen muss, um das Wohnhaus gleichwertig zu ersetzen. Werden fest mit dem Haus verbundene Gegenstände wie individuell geplante Einbauküchen beschädigt, erhalten die Eigentümer nicht den Neuwert der Küche, sondern die erforderlichen Reparaturkosten.

Je nach Versicherungspolice tritt die Versicherung auch für Schäden ein, die unmittelbar durch das Ereignis entstanden sind. Dazu gehören beispielsweise Mietausfälle, die Kosten für Aufräum- und Abbrucharbeiten sowie Bewegungs- und Schutzkosten (z.B. das Aufstellen und Entfernen von Maschinen für Abriss- oder Durchbrucharbeiten.

Achtung: Oftmals ist in Standardpolicen die Entschädigung an die Wiederherstellung der Immobilie gebunden. Nur in wenigen Policen erhält auch der Hausbesitzer, der nach der Zerstörung der Immobilie keinen Neubau plant, die Versicherungsleistung ausgezahlt.

Was ist im Schadensfall zu beachten?

Sollte es zu einem Schaden kommen, der über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt ist, muss dieser unverzüglich an die Versicherung gemeldet werden. Außerdem gilt die Schadenminderungspflicht. Das bedeutet, die Versicherten müssen sich nach Kräften darum bemühen, den Schaden abzuwenden oder ihn möglichst gering zu halten.

Beispiel 1

Ist eine Wasserleitung geplatzt, dann ist der Immobilienbesitzer dazu angehalten, den Hauptwasserhahn abzudrehen. Dadurch kann er die Verschlimmerung des Schadens vermeiden. Die Versicherung zahlt. Auch die Trocknung des Gebäudes sollte umgehend veranlasst werden, damit sich der Schaden, z.B. durch Schimmelbildung, nicht noch weiter ausbreiten kann.

Beispiel 2

Ein Ferienhausbesitzer hat zusätzlich zu seiner Wohngebäudeversicherung eine Glasschaden-Versicherung abgeschlossen. Als die Fensterscheibe im Dach zu Bruch geht, ruft er zunächst nicht sofort den Glaser, da das Ferienhaus aktuell nicht vermietet ist. Nach zwei Wochen kommt Regen auf und das Parkett wird zerstört. Die Versicherung kommt für den Glasschaden auf, wird aber nicht die Kosten für die Reparatur des Parketts übernehmen.   

FAQ: Häufige Fragen zur Wohngebäudeversicherung

Gehört eine Wohngebäudeversicherung zu den Pflichtversicherungen für Immobilienbesitzer?

Nein, eine Wohngebäudeversicherung ist nicht verpflichtend. Seit 1994 kann jeder Hausbesitzer selbst entscheiden, ob er diese Versicherung abschließen möchte. Aber: Sobald eine Immobilie von der Bank finanziert wird, werden die Kreditnehmer in aller Regel zum Abschluss einer Wohngebäudeversicherung verpflichtet.

Ab wann besteht der Versicherungsschutz bei der Wohngebäudeversicherung?

Der Versicherungsbeginn ist das Datum, das auf dem Versicherungsschein festgesetzt ist. Ab diesem Tag ist das Wohnhaus gegen die versicherten Gefahren geschützt. Natürlich sind auch die Regelungen zur Beitragszahlung zu beachten.

Greift die Privatrechtsschutz auch bei Streitigkeiten des Vermieters mit seinen Mietern?

Nein. Eigentümer vermieteter Immobilien benötigen für diesen Fall einen separaten Vermieter-Rechtschutzversicherung.

Übernimmt die Versicherung Hotelkosten infolge eines Schadens?

Dies sollten Versicherte individuell in ihrem gewählten Tarif nachlesen. Viele Versicherungen übernehmen für eine bestimmte Anzahl von Tagen die Unterbringung im Hotel, wenn das Haus nach einem versicherten Schaden eine Zeitlang nicht bewohnbar ist.

Sind Schäden an der Fußbodenheizung über die Wohngebäudeversicherung mitversichert?

Da Fußbodenheizungen fest im Gebäude verbaut sind, werden auch Schäden, beispielsweise durch austretendes Wasser aus der Fußbodenheizung, von der Wohngebäudeversicherung übernommen. Manche Versicherer fragen jedoch bei Vertragsabschluss nach dem Vorhandensein einer Fußbodenheizung.

Wie kann ich Schäden durch Vandalismus versichern?

Vandalismus-Schäden sind in den Grundleistungen einer Standard-Wohngebäudeversicherung oft nicht enthalten, da diese nur Schäden abdeckt, die nicht mutwillig verursacht wurden. Es gibt jedoch bei einigen Versicherern zusätzliche Tarife, in denen Schäden durch Vandalismus und Graffiti abgedeckt werden.

Ist eine Selbstbeteiligung bei der Wohngebäudeversicherung sinnvoll?

Wenn vertraglich eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, übernimmt der Versicherte im Schadensfall den vereinbarten Betrag selbst. Die Höhe des Selbstbehaltes kann sich positiv auf die Höhe des Versicherungsbeitrages auswirken. Ihr Versicherungsmakler kann Sie über die Vor- und Nachteile des Selbstbehaltes bei der privaten Wohngebäudeversicherung beraten.

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