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Inhaltsversicherung, Inventarversicherung und Betriebsunterbrechungsversicherung

Jedes Unternehmen besitzt eine eigene Betriebsausstattung, die beispielsweise aus der Büroeinrichtung, aus Werkzeugen oder Maschinen besteht. Hinter dieser Ausstattung steht einerseits ein finanzieller Wert, auf der anderen Seite sichert sie den laufenden Betrieb. Durch Brände, Havarien an Leitungsrohren oder andere Naturgewalten können Schäden an der Betriebsausstattung entstehen und den Betriebs- oder Produktionsablauf dadurch empfindlich stören. Daraus entstehen oftmals auch existenzbedrohende Umsatzeinbrüche und in Folge ein möglicher Reputationsverlust durch eine Betriebsunterbrechung. Daher lohnt sich die Inhaltsversicherung für alle Betriebe mit eigener Büroausstattung, einem Warenlager oder eigenen Maschinen.

Gegen diese Gefahren schützt die Inhaltsversicherung:

Die Versicherung tritt für Schäden ein, die an der technischen und kaufmännischen Betriebseinrichtung durch die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruch-Diebstahl und Vandalismus sowie Schäden durch Naturkatastrophen (z.B. Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Lawinen, etc.) entstehen.

Die Inhaltsversicherung aber auch die Betriebsunterbrechungsversicherung leistet Ersatz für die im Versicherungsvertrag genannten Sachen entweder im Rahmen einer Reparatur oder einer Neubeschaffung. Sie kommt darüber hinaus auch für Aufräumarbeiten, Bewegungs- und Schutzkosten auf.

Schadensbeispiele

Beispiel 1: Brand durch überhitzte Produktionsmaschine
In einem produzierenden Unternehmen läuft eine Maschine heiß und verursacht dadurch einen Brand. Ein hoher Schaden entsteht durch den Ersatz der Maschine und durch einen vierwöchigen Produktionsstillstand. Beides übernimmt die Inhaltsversicherung.

Beispiel 2: Einbruch in ein Lager
Ein Elektronikfachgeschäft wird von Kriminellen ausgeraubt. Die Diebe haben teure Elektronik aus dem Lager entwendet und die Zugangstür beschädigt. Für die Kosten kommt die Inhaltsversicherung auf.

Beispiel 3: Hagelschaden in einer Lagerhalle
Durch ein schweres Unwetter wurde das Dach einer Lagerhalle in der Nacht beschädigt. Hagel und Regen haben hohe Schäden an den gelagerten Waren verursacht. Die Inhaltsversicherung übernimmt die Kosten für den Ersatz der Waren, die sich größtenteils nicht mehr reparieren lassen.

Betriebsgebaeudeversicherung

Haben Sie Fragen zum Thema Inhaltssversicherung?
Dann kontaktieren Sie uns gerne.

Beitragsbemessung für die Inhalts- und Betriebsunterbrechungsversicherung

Die Beiträge für eine Inhalts- und Betriebsunterbrechungsversicherung bzw. eine Inventarversicherung hängen individuell von den Risiken, der Gefahrenlage und der vereinbarten Versicherungssumme ab. Die Höhe der Versicherungssumme bemisst sich dabei in der Regel an den Kosten, die für die Neuanschaffung der gesamten Betriebseinrichtung aufgewendet werden müssen. Nur dann kann ein ausreichender Versicherungsschutz bestehen. Im Falle einer Unterversicherung kann es dazu kommen, dass die Versicherten auf Teilen ihrer Kosten sitzenbleiben bzw. nicht die Mittel für eine Neuanschaffung aufbringen können und in der Folge existentiell bedroht sind.

Wichtig ist ebenfalls, große Neuanschaffungen an die Versicherung zu melden, um die Höhe der Versicherungssumme entsprechend anzupassen.

Die Beitragsbemessung hängt ebenfalls vom Umfang der mitversicherten Gefahren ab. Auch regionale Faktoren, wie zum Beispiel die Einbruchs- oder Überschwemmungswahrscheinlichkeit spielen dabei eine Rolle.

Ein Versicherungsmakler kann Ihnen ein individuelles Angebot erstellen und Sie auch in Bezug auf die Ermittlung der Versicherungssumme beraten.

Nur im Versicherungsschein benannte Schäden sind versichert

Generell sind Sie nur gegen Schäden versichert, die explizit im Versicherungsschein für die jeweiligen Versicherungsorte aufgeführt sind. Ausgeschlossen sind in aller Regel Schäden, die durch die Nichteinhaltung von Gesetzen und Sicherheitsvorschriften oder durch Vorsatz entstanden sind.

Betriebsgebäudeversicherung

Das Betriebsgebäude zählt zu den wichtigsten finanziellen Werten eines Unternehmens. Schäden an diesem Gebäude können die Betriebsabläufe empfindlich stören und damit eine existenzielle Bedrohung darstellen. Die Gebäudeversicherung schützt Sie vor den wirtschaftlichen Folgen, die durch Brände, Leitungswasser oder Unwetter an einem Gebäude oder den dazugehörigen Gebäudeteilen entstehen können. Daher lohnt sich eine Sachgewerbeversicherung für alle Unternehmen mit eigenem Betriebsgebäude oder für Eigentümer vermieteter Betriebsgebäude.

Besser versichert bei Sachgefahren mit Ihrem unabhängigen Versicherungsmakler

Die Wahl der richtigen Versicherung ist eine komplexe Aufgabe, bei der es auf die Details ankommt. Nur wenn die Lösung individuell und möglichst lückenlos auf den Versicherten zugeschnitten ist, kann sie im Ernstfall schützen. Um unseren Kunden die bestmögliche Versicherungslösung zu bieten, haben wir über die Versicherungsmaklergenossenschaft VEMA Sondervereinbarungen geschlossen. Dadurch können wir von vornherein übliche Probleme bei der Regulierung eines Schadensfalles teils ausschließen oder zumindest mildern.

Beispiele für typische Schadensfälle, die bei klassischen Verträgen zu Problemen führen

Gesetzliche Vorschriften werden nicht durchgehend eingehalten

Ein Unternehmen kann niemals zu 100 % garantieren, dass alle Mitarbeiter sich jeden Tag an sämtliche Vorschriften halten, die der Gesetzgeber vorgibt. Im unternehmerischen Alltag passiert es darüber hinaus schnell, dass beispielsweise DGUV-V3-Prüfungen nicht fristgerecht stattfinden oder aber die Anforderungen der Garagenverordnung nicht eingehalten werden. Im Schadensfall kann genau das zu existenziellen Problemen führen. Im schlimmsten Fall verweigert die Versicherung die Regulierung der Entschädigung oder kürzt die Zahlungen.

Unterversicherung als teure Fehleinschätzung

Bei der Ermittlung der Versicherungssumme passieren in der Praxis oft grobe Fehler. Viele Versicherungsunternehmen legen nur eine grobe Schätzung der Betriebseinrichtung zugrunde oder übernehmen vorhandene Immobilienwerte aus alten Unterlagen, ohne eine erneute Wertermittlung auf der Basis aktueller Entwicklungen vorzunehmen. Dadurch sind auch wertsteigernde Maßnahmen, die im Rahmen von Modernisierungen getroffen wurden, nicht in diesen Wertangaben enthalten. Im Schadensfall wird nur der vertraglich vereinbarte und nicht der tatsächliche Wert erstattet. Die Unterversicherung kann schnell sehr teuer werden.

Zweite Meinung von Sachverständigen ist Eigenleistung

Viele Versicherungsunternehmen setzen eigene Sachverständige ein. Die Schätzungen des eingetretenen Schadens können bei diesen Gutachten teils erheblich von der Einschätzung des Kunden abweichen. In diesem Fall kann ein zweiter Gutachter beauftragt werden, um Klarheit zu bekommen. Die Kosten dafür trägt der Versicherte aber in der Regel selbst.

Differenzen zwischen Neuwert und Zeitwert

Eine Inhaltsversicherung garantiert Ihnen im Falle eines Schadens in der Regel den Betrag, der benötigt wird, um alle zerstörten Gegenstände zu ersetzen. Der Versicherungsvertrag berücksichtigt daher auch den Neuwert. Wenn jedoch der Zeitwert unter 40 Prozent des Neuwerts liegt, wird es problematisch. Denn in diesem Fall wird nur noch der Zeitwert erstattet, was in den meisten Fällen nicht ausreicht, um die betroffenen Gegenstände neu anzuschaffen.

Unzureichende Sicherungsmaßnahmen für Alarmanlagen und Brandschutz

In einigen Branchen werden konkrete Sicherheitsmaßnahmen im Vertrag vereinbart, wie beispielsweise Alarmanlagen oder Brandschutzvorrichtungen. Auch einfache Maßnahmen wie Schließriegel mit Mindestlänge oder bündige Türschlösser können unter den Begriff der Sicherheitsmaßnahmen fallen. Geht es um sehr hohe Versicherungssummen, kann die Versicherung ebenfalls verlangen, durch diese Maßnahmen die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintrittes zu mindern.

Wenn im Vertrag benannte Sicherheitsvorkehrungen tatsächlich nicht vorhanden sind, nicht funktionieren oder vergessen wurden zu aktivieren, kann der Versicherer die Entschädigung drastisch kürzen oder im schlimmsten Fall sogar ganz verweigern.

Uneinigkeit über die versicherten Sachen

Beim Abschluss einer Sachversicherung ist es wichtig, dass Kunde und Versicherer eine klare Vorstellung davon haben, was genau versichert ist. Leider kommt es oft vor, dass es hier zu unterschiedlichen Interpretationen kommt, was beide Parteien vertraglich vereinbart haben.

Ein Beispiel dafür ist ein Elektro-Großhändler, der auf einer Messe zu einem guten Preis einen Container mit Weihnachtsbaumschmuck erworben hat. Die kleinen Kugeln und Anhänger möchte er als Ergänzung zu seinen Lichterketten in der Weihnachtssaison verkaufen. Doch dann wird in sein Lager eingebrochen und die Diebe legen Feuer, um ihre Spuren zu verwischen. Die Versicherung verweigert den Ersatz der neuen Warengruppe, da diese im Vorfeld nicht als Ergänzung des Sortiments gemeldet wurde.

Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers

In den meisten Versicherungsverträgen sind auch Rechte und Pflichten hinterlegt, die der Versicherungsnehmer im Schadensfall erfüllen muss. In der Praxis kommt es häufig zu Unstimmigkeiten in der Frage, ob diese Obliegenheiten nun erfüllt wurden oder nicht. Im schlimmsten Fall kann die Versicherung die Erstattung verweigern.

Gefahrenerhöhungen werden nicht angezeigt

Erhöht sich das Risiko bzw. die Gefahrenlage bei einem Versicherten, muss dieser seine Versicherung darüber zeitnah informieren. Oftmals ist sich der Versicherte über eine solche Gefahrenerhöhung aber gar nicht bewusst und kann diese in der Folge nicht anzeigen. Ein Beispiel dafür ist die Ansiedlung eines Chemieunternehmens in der unmittelbaren Nachbarschaft. Nichtmeldungen – auch aus Unwissenheit – an den Versicherer können zu empfindlichen Kürzungen bei der Leistung führen.

Grobe Fahrlässigkeit führt zu Kürzungen der Leistung

Im betrieblichen Alltag ist es gar nicht zu vermeiden, dass Fehler passieren. Eine versehentlich offengelassene Tür oder ein Fenster, das nach Feierabend nicht richtig verschlossen wurde, zählen aber aus der Sicht der Versicherungen zu grober Fahrlässigkeit. Die Folge sind oft empfindliche Kürzungen der Entschädigung im Schadensfall.

Wir haben schon viele Schadensfälle mit unseren Kunden erlebt, so dass unsere Auftraggeber von unserer Erfahrung und exklusiven Versicherungsbedingungen profitieren. So können wir Sie vor manch bekannter Lücke in üblichen Versicherungsverträgen bewahren und Ihren Schutz optimal auf Ihre Bedürfnisse maßschneidern.

Wir möchten Sie vor diesen Lücken in Ihrem Versicherungsschutz bewahren und Ihre Versicherung optimal an Ihre Ausgangssituation anpassen.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Gemeinsam prüfen wir Ihre bestehenden Verträge und entwickeln bei Bedarf individuelle Lösungen!

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