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Inhaltsversicherung, Inventarversicherung und Betriebsunterbrechungsversicherung

Jedes Unternehmen besitzt eine eigene Betriebsausstattung, die beispielsweise aus der Büroeinrichtung, aus Werkzeugen oder Maschinen besteht. Hinter dieser Ausstattung steht einerseits ein finanzieller Wert, auf der anderen Seite sichert sie den laufenden Betrieb. Durch Brände, Havarien an Leitungsrohren oder andere Naturgewalten können Schäden an der Betriebsausstattung entstehen und den Betriebs- oder Produktionsablauf dadurch empfindlich stören. Daraus entstehen oftmals auch existenzbedrohende Umsatzeinbrüche und in Folge ein möglicher Reputationsverlust durch eine Betriebsunterbrechung.
Daher lohnt sich die Inhaltsversicherung für alle Betriebe mit eigener Büroausstattung, einem Warenlager oder eigenen Maschinen.

Gegen diese Gefahren schützt die Inhaltsversicherung:

Die Versicherung tritt für Schäden ein, die an der technischen und kaufmännischen Betriebseinrichtung durch die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruch-Diebstahl und Vandalismus, sowie Schäden durch Naturkatastrophen (z.B. Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Lawinen, etc.) entstehen.

Die Inhaltsversicherung aber auch die Betriebsunterbrechungsversicherung leistet Ersatz für die im Versicherungsvertrag genannten Sachen entweder im Rahmen einer Reparatur oder einer Neubeschaffung. Sie kommt darüber hinaus auch für Aufräumarbeiten, Bewegungs- und Schutzkosten auf.

Schadenbeispiele

Beispiel 1: Brand durch überhitzte Produktionsmaschine
In einem produzierenden Unternehmen läuft eine Maschine heiß und verursacht dadurch einen Brand. Ein hoher Schaden entsteht durch den Ersatz der Maschine und durch einen vierwöchigen Produktionsstillstand. Beides übernimmt die Inhaltsversicherung.

Beispiel 2: Einbruch in ein Lager
Ein Elektronikfachgeschäft wird von Kriminellen ausgeraubt. Die Diebe haben teure Elektronik aus dem Lager entwendet und die Zugangstür beschädigt. Für die Kosten kommt die Inhaltsversicherung auf.

Beispiel 3: Hagelschaden in einer Lagerhalle
Durch ein schweres Unwetter wurde das Dach einer Lagerhalle in der Nacht beschädigt. Hagel und Regen haben hohe Schäden an den gelagerten Waren verursacht. Die Inhaltsversicherung übernimmt die Kosten für den Ersatz der Waren, die sich größtenteils nicht mehr reparieren lassen.

Betriebsgebaeudeversicherung

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Dann kontaktieren Sie uns gerne.

Beitragsbemessung für die Inhalts- und Betriebsunterbrechungsversicherung

Die Beiträge für eine Inhalts- und Betriebsunterbrechungsversicherung bzw. eine Inventarversicherung hängen individuell von den Risiken, der Gefahrenlage und der vereinbarten Versicherungssumme ab. Die Höhe der Versicherungssumme bemisst sich dabei in der Regel an den Kosten, die für die Neuanschaffung der gesamten Betriebseinrichtung aufgewendet werden müssen. Nur dann kann ein ausreichender Versicherungsschutz bestehen. Im Falle einer Unterversicherung kann es dazu kommen, dass die Versicherten auf Teilen ihrer Kosten sitzenbleiben bzw. nicht die Mittel für eine Neuanschaffung aufbringen können und in der Folge existentiell bedroht sind. Wichtig ist ebenfalls, große Neuanschaffungen an die Versicherung zu melden, um die Höhe der Versicherungssumme entsprechend anzupassen.
Die Beitragsbemessung hängt ebenfalls vom Umfang der mitversicherten Gefahren ab. Auch regionale Faktoren, wie zum Beispiel die Einbruchs- oder Überschwemmungswahrscheinlichkeit spielen dabei eine Rolle.

Ein Versicherungsmakler kann Ihnen ein individuelles Angebot erstellen und Sie auch in Bezug auf die Ermittlung der Versicherungssumme beraten.

Nur im Versicherungsschein benannte Schäden sind versichert

Generell sind Sie nur gegen Schäden versichert, die explizit im Versicherungsschein für die jeweiligen Versicherungsorte aufgeführt sind.
Ausgeschlossen sind in aller Regel Schäden, die durch die Nichteinhaltung von Gesetzen und Sicherheitsvorschriften oder durch Vorsatz entstanden sind.

Betriebsgebäudeversicherung

Das Betriebsgebäude zählt zu den wichtigsten finanziellen Werten eines Unternehmens. Schäden an diesem Gebäude können die Betriebsabläufe empfindlich stören und damit eine existenzielle Bedrohung darstellen. Die Gebäudeversicherung schützt Sie vor den wirtschaftlichen Folgen, die durch Brände, Leitungswasser oder Unwetter an einem Gebäude oder den dazugehörigen Gebäudeteilen entstehen können. Daher lohnt sich eine Sachgewerbeversicherung für alle Unternehmen mit eigenem Betriebsgebäude oder für Eigentümer vermieteter Betriebsgebäude.

Gegen diese Gefahren schützt die Gebäudeversicherung:

Die Versicherung tritt für Schäden ein, die an der technischen und kaufmännischen Betriebseinrichtung durch die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Vandalismus, sowie Schäden durch Naturkatastrophen (z.B. Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Lawinen, etc.) entstehen.

Um den Versicherungsschutz zu vervollständigen, besteht die Möglichkeit des Einschlusses sogenannter „unbenannter Gefahren“.
Damit werden alle weiteren plötzlichen und unvorhergesehenen Schäden, mit von außen einwirkender Ursache, mitversichert.
Damit ist alles mitversichert, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.

Zusätzlich kann man auch folgende Gebäudebestandteile versichern:

  • Einbauten wie festverlegte Böden
  • Klima- und Zentralheizungen
  • Stationäre Maschinen
  • Gläser
  • Elektrische Anlagen

Versichert sind Schäden bis hin zur vollständigen Zerstörung des Gebäudes bzw. einzelner Gebäudeteile, sofern diese explizit in die Versicherung aufgenommen wurden. Nicht versichert sind in der Regel Schäden, die beispielsweise durch Schimmel, Schwamm, Konstruktionsfehler, Baumängel oder mangelnde Instandhaltung, an der Bausubstanz entstanden sind.

Ersetzt wird der ortsübliche Neuwert des Gebäudes oder die Wiederherstellungskosten für die beschädigten oder vollständig zerstörten Teile des Gebäudes. Es kann auch der Ausgleich bei einem Mietausfall versichert werden. Die Versicherungssumme bemisst sich am Neuwert des Gebäudes und sollte daher sehr gut mit einem Versicherungsexperten abgestimmt werden, um eine Über- oder Unterversicherung zu vermeiden.

Diese Fälle sind nicht versichert

Je nach Police existieren für diese Sachgewerbeversicherung eine Reihe von Ausschlüssen.

Versichert ist grundsätzlich nur das, was im Vertrag benannt ist. Je nach Tarif werden häufig die folgenden Schäden oder Gefahren aus der Betriebsgebäudeversicherung ausgeschlossen:

  • Schäden durch Nichteinhaltung der Gesetze und Sicherheitsvorschriften
  • Schäden, die durch Vorsatz entstanden sind
  • Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
  • Schäden durch Regen, Schnee & Hagel, die durch nicht richtig verschlossene Fenster & Türen entstanden sind

Schadensbeispiele

Beispiel 1: Ein Sturm deckt das Dach des Gebäudes ab
Durch einen heftigen Sturm ist das Dach eines Gebäudes abgedeckt worden und das darunterliegende Holztragwerk wurde beschädigt. Für die Instandsetzung und Reparatur des Gebäudes kommt die Betriebsgebäudeversicherung auf.

Beispiel 2: Technischer Defekt verursacht Brand
Durch einen technischen Defekt entsteht ein Brand, der auf das Gebäude übergreift und es vollständig zerstört. Die Gebäudeschutzversicherung zahlt den ortsüblichen Neuwert des Gebäudes.

Beitragsbemessungsgrundlagen für die Betriebsgebäudeversicherung

Die Höhe der Versicherungssumme bemisst sich in der Regel am Neuwert des Gebäudes bzw. der Summe, die bei einer kompletten Zerstörung des Firmengebäudes für den Wiederaufbau aufgebracht werden muss. Mit eingerechnet werden auch die im Gebäude befindlichen Bauten wie Aufzüge, Bodenbeläge, Wandverkleidungen – also alle Teile, die fest mit dem Gebäude verbunden sind. Auch Heizungs- und Bewässerungsanlagen gehören dazu. Nicht inbegriffen sind mobile Anlagen, Maschinen und Elektrogeräte, die im Rahmen einer Inventarversicherung oder einer Elektroversicherung abgesichert werden müssen. Wichtig ist, dass die Deckungssumme der Betriebsschadenversicherung richtig bemessen ist, um eine Unter- oder eine Überversicherung zu verhindern. Der dynamische Versicherungswert des Gebäudes wird unter anderem durch den Standort und den aktuellen Baupreisindex bemessen.   

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