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Die Risikolebensversicherung: Schutz für Ihre Liebsten

Die Risikolebensversicherung ist eine wichtige finanzielle Vorsorge, wenn Hinterbliebene finanziellen Schutz benötigen. Hauptsächlich dient sie dazu, die Familie und Angehörigen finanziell abzusichern, falls die versicherte Person vorzeitig verstirbt. Durch die Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme im Todesfall schützt diese Versicherung vor finanziellen Schwierigkeiten in dieser herausfordernden Situation.
Dies gilt insbesondere bei der Finanzierung von Immobilien und weiteren großen Kreditengagements. Gleiches gilt auch für Unternehmen, bei denen der vorzeitige Todesfall einer Schlüsselperson, also z.B. der Geschäftsführer, der Vertriebsleiter oder der Chefentwickler ähnliche finanzielle Herausforderungen mit sich bringt. Mit einer sog. Keymanversicherung soll die Existenz und Fortführung des Unternehmens sichergestellt werden.

Einfacher Versicherungsschutz für einen breiten Personenkreis

Bei der Risikolebensversicherung zahlt man regelmäßig Beiträge an die Versicherungsgesellschaft und im Gegenzug verpflichtet sich die Versicherung im Falle des Todes während der Laufzeit des Vertrages die vorher vereinbarte Versicherungssumme, die sogenannte Todesfallleistung, an den von Ihnen benannten Begünstigten auszuzahlen. Die Begünstigten können beispielsweise Ehe- und Lebenspartner, Kinder oder andere nahestehende Personen sein. Auch Geschäftspartner in einer gemeinsamen Unternehmung können sich so gegenseitig absichern.

Die Risikolebensversicherung ist besonders geeignet für Menschen, die finanzielle Verantwortung für ihre Familie tragen. Das können Familien sein, bei denen der Hauptverdiener die Familie im Falle seines Ablebens absichern möchte, oder auch Alleinerziehende, die sicherstellen wollen, dass ihre Kinder finanziell versorgt sind, auch wenn sie selbst nicht mehr da sind. Diese Versicherung bietet auch Sicherheit für Paare beziehungsweise Geschäftspartner, die gemeinsame finanzielle Verbindlichkeiten wie Hypotheken oder Kredite eingegangen sind. Die Todesfallleistung kann dazu verwendet werden die Bankverbindlichkeiten zu begleichen und die finanzielle Existenz für den überlebenden Partner auch bei diesem schweren Schicksalsschlag sicherzustellen.

Die Risikolebensversicherung ist die geeignete Wahl für diejenigen, die eine sehr kostengünstige Möglichkeit suchen, um sicherzustellen, dass ihre Angehörigen im Ernstfall finanziell abgesichert sind. Sie unterscheidet sich von der klassischen Kapitallebensversicherung im Wesentlichen dadurch, dass sie keine Leistung bei Erleben des Vertragsendes anbietet und somit bei sehr geringeren Beiträgen eine sehr hohe Versicherungsleistung garantiert.

Risikolebensversicherung

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Sehr begrenzte staatliche Vorsorge machen Risikolebensversicherungen oft unverzichtbar

Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland bietet Schutz und Unterstützung für die engen Angehörige, wenn der Versicherte verstirbt. Allerdings ist dieser auf einen sehr begrenzten Personenkreis sowie zeitlich und der Höhe nach begrenzt:

Witwen- und Witwerrente
Die gesetzliche Rentenversicherung sieht Witwen- und Witwerrenten vor, die an den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner des Verstorbenen gezahlt werden können. Es wird zwischen der großen und kleinen Witwen-/Witwerrente unterschieden:

  • Die große Witwen-/Witwerrente beträgt 55% der Alters- beziehungsweise Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen zum Zeitpunkt dessen Todes. Diese Rente erhalten diejenigen, die (i) 46 Jahre oder älter sind (Altersgrenze wird ab 2029 auf 47 Jahre angehoben), (ii) erwerbsgemindert sind oder (iii) ein Kind erziehen, dass noch nicht volljährig ist. Für ältere Ehen beziehungsweise Partnerschaften, die vor 2002 geschlossen wurden und ein Ehe-/Lebenspartner vor dem 2.1.1962 geboren wurde, gilt noch die alte Regelung, die 60% Rente vorsieht.
  • In allen anderen Fällen wird die kleine Witwen-/Witwerrente geleistet. Diese ist geringer und beträgt 25% der Alters- beziehungsweise Erwerbsminderungsrente und ist darüber hinaus auf maximal zwei Jahre begrenzt.

Für beide Renten gilt, dass sie bei Wiederheirat enden und dass eigene Einkünfte (z.B. Lohn, Gehalt, Mieteinnahmen) angerechnet werden und somit die Rentenansprüche verringern können.

Halb- oder Vollwaisenrente
Die Rentenversicherung kann auch Halb- oder Vollwaisenrenten an Kinder des Verstorbenen zahlen. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Alters des Kindes und seiner Abhängigkeit vom Verstorbenen. Halbwaisen erhalten in der Regel eine Rente in Höhe von 10% der Alters- beziehungsweise Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen, bei Vollweisen ist es doppelt so viel.

In Anbetracht dieser Faktoren erkennen viele Betroffene, dass die gesetzliche Rentenversicherung allein nicht ausreicht, um ihre Familie und Angehörigen angemessen abzusichern. Zudem sind zu versorgende außerhalb des engsten Familienkreises, z.B. eheähnliche Lebenspartner und ebenso die Vorsorge innerhalb eines Unternehmens in der gesetzlichen Vorsorge nicht berücksichtigt. Eine Risikolebensversicherung bietet somit eine zusätzliche individuelle Sicherheitsschicht, um zu gewährleisten, dass im Falle des Todes des Hauptverdieners ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um die Lebenshaltungskosten zu decken, Kreditverpflichtungen zu begleichen und so die finanzielle Stabilität der Familie zu gewährleisten.

Verschiedene Arten sprechen unterschiedliche Bedürfnisse an

Es gibt verschiedene Arten von Risikolebensversicherungen, die auf die individuellen Bedürfnisse und Lebensumstände abgestimmt werden können. Zu den gängigsten Absicherungskonzepten gehören folgende:

  • Konstante Risikolebensversicherung: Diese bietet eine gleichbleibende Versicherungssumme während der Laufzeit an. Durch eine Dynamisierung besteht zusätzlich die Option die Versicherungssumme im Laufe der Zeit planmäßig anzuheben. Die Form der Risikolebensversicherung eignet sich für Kunden, die eine gleichbleibende oder steigende finanzielle Vorsorge suchen.

  • Fallende Risikolebensversicherung: bei dieser Variante verringert sich die Versicherungssumme im Laufe der Zeit systematisch. Sie ist oft mit Hypotheken oder Darlehen verbunden, sodass sich die Versicherungssumme an den noch ausstehenden Schulden angleichen soll. Da diese Summe über die Zeit mit fortschreitender Tilgung kleiner wird, nimmt auch die Versicherungssumme und somit die zu zahlenden Beiträge ab. Im Todesfall soll der ausstehende Kreditsaldo durch die Versicherungssumme abgegolten sein, so dass Ihre Familie schuldenfrei weiterleben kann.

  • Verbundene Risikolebensversicherung: diese sieht die Versicherung von zwei (oder mehr) versicherten Personen vor. Oft sind dies zum Beispiel Ehepartner oder Lebenspartner, die sich gegenseitig absichern, indem die Versicherungssumme bei Tod des zuerst verstorbenen Partners an den überlebenden gezahlt wird. Jedoch wird bei dieser Form grundsätzlich nur einmal bei Tod einer versicherten Person die Leistung fällig.

Als Faustformel bei der Ermittlung der Versicherungssumme gelten etwa drei bis fünf Brutto-Jahresgehältern. Belastungen durch Schulden oder Darlehen sollten dabei zusätzlich berücksichtigt werden. Doch eine individuelle Bedarfsermittlung ist einer oft nicht passenden Faustformel eindeutig vorzuziehen.

Auf dem Weg zum eigenen Versicherungsschutz

Es ist ratsam, sich Zeit zu nehmen und sorgfältig zu prüfen, welcher Versicherungsschutz am besten zu der individuellen Situation passt. Ein kompetenter Versicherungsmakler kann durch Auswahl und Vergleich verschiedener Angebote helfen, den passenden Versicherungsschutz zu finden. Hierbei spielen folgende Punkte eine wichtige Rolle:

  • Leistungsbedarf: Die wichtigste Überlegung sollte zu Beginn sein, wie hoch die Versicherungssumme dieser Vorsorge sein sollte, um den finanziellen Bedürfnissen der Familie und der Angehörigen im Todesfall hinreichend nachzukommen.
  • Danach folgt die bedarfsgerechte Auswahl weiter oben beschriebenen Art der Risikolebensversicherung, die in vorstehendem Abschnitt beschrieben wurden.
  • Laufzeit: Man sollte eine Laufzeit wählen, die zu den finanziellen Zielen und Verpflichtungen passt. Bedenken Sie, wie sich Ihre finanzielle Situation in Zukunft ändern könnte.

Bei der Beantragung einer Risikolebensversicherung spielen die Gesundheits- und Risikofragen eine zentrale Rolle. Versicherungsgesellschaften stellen viele konkrete Fragen, um Gesundheitszustand und somit das individuelle Risiko besser einschätzen zu können, auf dessen Basis sie den Versicherungsbeitrag ermitteln. Die Risikofragen decken mitunter folgende Sachverhalte ab:

  • Bestehende und chronische Krankheiten, Herzerkrankungen, Diabetes oder Krebs.
  • Frühere medizinische Behandlungen oder Operationen.
  • Verschriebene Medikamente und deren Verwendung.
  • Lebensgewohnheiten wie Rauchen oder Alkoholkonsum.
  • Angaben zu Beruf, Freizeitrisken und Auslandsaufenthalten

Diese Fragen haben direkten Einfluss auf Ihren Versicherungsantrag und das konkrete Angebot des Versicherers nach individueller Risikoprüfung. Je nach Ihren Angaben kann dies zu folgenden Szenarien führen:

  • Normalannahme mit Standard-Beitrag: Wenn die Versicherungsgesellschaft das individuelle Risiko unbedenklich ansieht und keine Vorerkrankungen oder beruflichen oder Freizeit-Risikofaktoren gegeben sind, wird grundsätzlich der Standard-Zahlbeitrag berechnet. Dies ist der günstigste Beitrag.
  • Risikozuschlag: Bei bestimmten Gesundheitsproblemen oder Risikofaktoren kann die Versicherungsgesellschaft einen Aufschlag auf den Beitrag verlangen, um das höhere Risiko abzudecken (z.B. Zuschlag für Raucher, Motorradfahrer, gefährliche Freizeitrisiken und bei Vorerkrankungen)
  • Ablehnung des Antrags: In einigen Fällen kann die Versicherungsgesellschaft den Antrag aufgrund schwerwiegender Gesundheitsprobleme oder eines sehr hohen Risikos ablehnen.
  • Zurückstellung oder Leistungsausschlüsse: In einigen Fällen kann die Versicherungsgesellschaft eine zeitliche Zurückstellung verlangen oder alternativ bestimmte Erkrankungen vom Versicherungsschutz ausschließen, um sich vor zu hohen Risiken für das Versichertenkollektiv zu schützen.

Es ist wichtig, ehrliche, vollständige und exakte Antworten auf die Fragen des Versicherers zu geben, da falsche Angaben zu einer Leistungsfreiheit des Versicherers führen können und somit den Versicherungsschutz aushebeln. Auch wenn Sie Vorerkrankungen haben, die den Beitrag erhöhen, kann eine Risikolebensversicherung ratsam sein, da sie finanziellen Schutz für die Familie im Todesfall gewährleistet.

Wichtig: die steuerliche Behandlung

Nachstehende Ausführungen stellen die grundsätzliche Wirkungsweise der Risikolebensversicherung in Bezug auf Einkommens- und Erbschaftssteuer dar. Für eine detaillierte Betrachtung und konkrete Bemessung der steuerlichen Auswirkungen ist ein Steuerberater zu konsultieren.

Einkommenssteuer
Die Beiträge zu einer Risikolebensversicherung zählen grundsätzlich als sonstige Vorsorgeaufwendungen. Diese Vorsorgeaufwendungen können in der jährlichen Steuererklärung bis zu einer gewissen Höhe geltend gemacht werden und führen so zu einer Minderung der Einkommenssteuer.

Zum aktuellen Stand 2024 gelten folgende Höchstbeträge:

  • Angestellte mit Arbeitgeberzuschuss und Beamte mit Beihilfe: 1.900 EUR p.a.
  • Selbstständige und Freiberufler ohne Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung: 2.800 EUR p.a.
  • Bei Ehepartnern verdoppeln sich diese Höchstbeträge.

Auf vorstehende Höchstbeträge werden im Rahmen einer Günstigerprüfung zunächst die Beiträge zur sogenannten Basis-Kranken- und Pflegeversicherung angerechnet. Soweit diese Beiträge die vorgenannten Höchstbeträge überschreiten können keine weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen, zum Beispiel durch die Risikolebensversicherung, zusätzlich steuermindernd geltend gemacht werden.

Im Todesfall der versicherten Person zahlt die Versicherungsgesellschaft die Versicherungssumme an die im Versicherungsvertrag benannte begünstigte Person aus. Diese Leistung unterliegt nicht der Einkommenssteuer, jedoch der Erbschaftssteuer.

Erbschaftssteuer
Im privaten Bereich zahlt der Begünstigte auf die Todesfallleistung der Risikolebensversicherung Erbschaftssteuer, soweit die Summe der Erbschaftsmasse die entsprechenden Freibeträge überschreitet.

Zum aktuellen Stand 2024 gelten folgende Erbschaftssteuerfreibeträge:

  • Ehe- und eingetragene Lebenspartner: 500.000 EUR
  • Kinder: 400.000 EUR
  • Enkel: 200.000 EUR
  • Eltern / Großeltern: 100.000 EUR
  • Unverheiratete: 20.000 EUR

Da die Todesfallleistung insbesondere für Unverheiratete regelmäßig über dem vergleichsweisen geringen Freibetrag liegt, würde Erbschaftssteuer anfallen. Soweit Erbschaftssteuerfreibeträge überschritten werden, empfiehlt es sich die Risikolebensversicherung in der sogenannten „Überkreuz-Gestaltung“ abzuschließen. In diesem Fall kann jeder Partner seinen eigenen Vertrag beantragen. In diesem ist er/sie jeweils der Versicherungsnehmer und gleichzeitig der Begünstigte, während der andere Partner die versicherte Person ist.

Hierdurch ergibt sich beispielhaft folgende Vertragskonstellation:

  • Risikolebensversicherungsvertrag 1: Partner A ist Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Begünstigter. Die versicherte Person ist Partner B
  • Risikolebensversicherungsvertrag 2: Partner B ist Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Begünstigter. Die versicherte Person ist Partner A

Bei Tod der versicherten Person erhält der Begünstigte die Todesfallleistung. Da er/sie gleichzeitig auch Versicherungsnehmer des Vertrages ist, fällt keine Leistung aus einem fremden Vertrag an und damit auch keine Erbschaftssteuer. Diese Vertragskonstellation ist auch als sogenanntes „Überkreuzmodel“ bekannt.

Für die Handhabung der Finanzverwaltung im Einzelfall können wir keine Gewähr übernehmen. Des Weiteren sind die Annahmerichtlinien der betreffenden Versicherer zu beachten.

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